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Zell

Baugenehmigung: Zähes Ringen um Rechtssicherheit am Collis

Von 
David Ditzer
Robust ist diese Aussichtsplattform in der Nähe des Collisturms hoch über Zell allemal, zumindest rein vom Material her betrachtet. Ins Wanken geraten ist sie rechtlich, weil keine Baugenehmigung vorliegt.  Foto: Peter Scherer
Robust ist diese Aussichtsplattform in der Nähe des Collisturms hoch über Zell allemal, zumindest rein vom Material her betrachtet. Ins Wanken geraten ist sie rechtlich, weil keine Baugenehmigung vorliegt. Foto: Peter Scherer

Der erste Schritt, um rechtswidrig errichtete Bauwerke auf dem Zeller Collisplateau nachträglich legalisieren zu können, ist getan: Mit elf Jastimmen hat sich der Zeller Stadtrat während seiner Sitzung am Montagabend mehrheitlich dafür ausgesprochen, einen Bebauungsplan für das besagte Gebiet aufstellen zu lassen. Im Sitzungssaal des städtischen Rathauses gab es auch drei Gegenstimmen und eine Enthaltung – nicht zuletzt weil sich ein Streit an der Frage entzündete, wer die Kosten für die Aufstellung des Bebauungsplans, gut 3000 Euro brutto, tragen sollte.

Lesezeit: 3 Minuten
Zells Stadtbürgermeister Hans Schwarz betonte gleich zu Beginn der Beratungen über die mögliche Aufstellung eines Bebauungsplanes „Collis“: „Ich weiß sehr wohl zu würdigen, welche Arbeiten und Aufgaben der HVV mit seinen Mitgliedern auf Collis geleistet hat.“ Allerdings hafte er für den Fall, dass einem Gast auf der viel besuchten Aussichtsplattform ...
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Rechtsfragen bleiben wohl nicht ohne Folgen fürs Zeller Schwarze-Katz-Festival

Der Aussichtspunkt Collis gehört nebst Steilpfad inzwischen zum viel besuchten Moselsteig. Die Stadt ist hier grundsätzlich in der Verkehrssicherungspflicht, sagt Karl Heinz Simon, Bürgermeister der Verbandsgemeinde Zell. Für den Fall, dass dort jemandem etwas zustößt, greift die Haftpflichtversicherung der Stadt.

Nun könnte man die Frage stellen, ob die Versicherung auch noch zahlen würde, wenn sie davon Wind bekäme, dass sich ein Unfall womöglich auf Anlagen ereignet hat, für die es keine Genehmigung gibt. Alles Theorie. Die „Frage nach der baurechtlichen Zulässigkeit der Anlagen“ sei durch die Kündigung des Haftungsausschlusses vonseiten des Stadtbürgermeisters aber nun einmal aufgeworfen worden. Mit allen Konsequenzen. Heißt: Es ist höchst unwahrscheinlich, dass Einkehrstation, WC und zweite Aussichtsplattform Ende April so genutzt werden dürfen wie gewohnt: Zum Zeller Schwarze-Katz-Festival kommen Hunderte, um Weine und Speisen auf dem Collis zu genießen. Das Bebauungsplanverfahren sei dann auf keinen Fall abgeschlossen, verdeutlichte Karina Michel vom VG-Bauamt. Und über eine nachträgliche Genehmigung für die Anlagen sage es nichts aus. dad

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