Aussichtspunkt Stadtrat bringt Bebauungsplan für Außengelände auf Zeller Anhöhe auf den Weg - Bauten ohne Genehmigung
Baugenehmigung: Zähes Ringen um Rechtssicherheit am Collis
Robust ist diese Aussichtsplattform in der Nähe des Collisturms hoch über Zell allemal, zumindest rein vom Material her betrachtet. Ins Wanken geraten ist sie rechtlich, weil keine Baugenehmigung vorliegt. Foto: Peter Scherer
Peter Scherer

Zell. Der erste Schritt, um rechtswidrig errichtete Bauwerke auf dem Zeller Collisplateau nachträglich legalisieren zu können, ist getan: Mit elf Jastimmen hat sich der Zeller Stadtrat während seiner Sitzung am Montagabend mehrheitlich dafür ausgesprochen, einen Bebauungsplan für das besagte Gebiet aufstellen zu lassen. Im Sitzungssaal des städtischen Rathauses gab es auch drei Gegenstimmen und eine Enthaltung – nicht zuletzt weil sich ein Streit an der Frage entzündete, wer die Kosten für die Aufstellung des Bebauungsplans, gut 3000 Euro brutto, tragen sollte.

Lesezeit 3 Minuten
Zells Stadtbürgermeister Hans Schwarz betonte gleich zu Beginn der Beratungen über die mögliche Aufstellung eines Bebauungsplanes „Collis“: „Ich weiß sehr wohl zu würdigen, welche Arbeiten und Aufgaben der HVV mit seinen Mitgliedern auf Collis geleistet hat.

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