Rechtsfragen bleiben wohl nicht ohne Folgen fürs Zeller Schwarze-Katz-Festival
Der Aussichtspunkt Collis gehört nebst Steilpfad inzwischen zum viel besuchten Moselsteig. Die Stadt ist hier grundsätzlich in der Verkehrssicherungspflicht, sagt Karl Heinz Simon, Bürgermeister der Verbandsgemeinde Zell. Für den Fall, dass dort jemandem etwas zustößt, greift die Haftpflichtversicherung der Stadt.
Nun könnte man die Frage stellen, ob die Versicherung auch noch zahlen würde, wenn sie davon Wind bekäme, dass sich ein Unfall womöglich auf Anlagen ereignet hat, für die es keine Genehmigung gibt. Alles Theorie. Die „Frage nach der baurechtlichen Zulässigkeit der Anlagen“ sei durch die Kündigung des Haftungsausschlusses vonseiten des Stadtbürgermeisters aber nun einmal aufgeworfen worden. Mit allen Konsequenzen. Heißt: Es ist höchst unwahrscheinlich, dass Einkehrstation, WC und zweite Aussichtsplattform Ende April so genutzt werden dürfen wie gewohnt: Zum Zeller Schwarze-Katz-Festival kommen Hunderte, um Weine und Speisen auf dem Collis zu genießen. Das Bebauungsplanverfahren sei dann auf keinen Fall abgeschlossen, verdeutlichte Karina Michel vom VG-Bauamt. Und über eine nachträgliche Genehmigung für die Anlagen sage es nichts aus.
dad