Umwelt Kreiswasserwerk und Landwirte kooperieren in Wasserschutzgebieten - Ausbringung wird eingeschränkt: Bald fliegt weniger Gülle auf Felder im Kreis
Umwelt Kreiswasserwerk und Landwirte kooperieren in Wasserschutzgebieten - Ausbringung wird eingeschränkt
Die Gülle spritzt im hohen Bogen über das Feld. Vielen Leuten stinkt das gewaltig, vor allem im Hunsrück und in der Eifel riecht es seit einigen Wochen recht streng. Um die Böden fruchtbar zu halten, ist Gülledüngung laut Kreisbauernchef jedoch notwendig.
Archiv Kevin Rühle
Cochem-Zell. Den einen stinkt es zum Himmel, andere nennen es schlicht Landluft. Wer in den vergangenen Wochen in Eifel und Hunsrück unterwegs war, konnte es häufig sehen oder zumindest riechen: Landwirte, die Gülle oder Klärschlamm auf ihren Feldern ausfahren. Doch was bedeutet dies für das Grundwasser? Schließlich wird in dem Zusammenhang häufig Kritik laut.
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„Die Düngemittelgesetzgebung schreibt Landwirten vor, Gülle nur in Vegetation auszubringen“, erklärt Egon Thomas, der Vorsitzende des Kreisbauernverbandes. Zwischen 1. November und 1. Februar herrscht daher ein Ausbringverbot. „Darüber hinaus gilt: Auf schnee- oder eisbedeckten Flächen sowie überschwemmten oder wassergesättigten Flächen darf ebenfalls keine Gülle ausgefahren werden“, ergänzt Thomas.