Kelberg

Bäcker backt fürs Ahrtal: Nachbarn ist Katastrophenhilfe zu laut

Von Angelika Koch
Die Großbäckerei Schillinger in Kelberg ist auf Mehrschichtbetrieb gegangen, um die unter anderem am Nürburgring stationierten Fluthelfer von DRK und Bundeswehr sowie die im Ahrtal betroffenen Bäckereien mit Backwaren zu versorgen.  Foto: privat
Die Großbäckerei Schillinger in Kelberg ist auf Mehrschichtbetrieb gegangen, um die unter anderem am Nürburgring stationierten Fluthelfer von DRK und Bundeswehr sowie die im Ahrtal betroffenen Bäckereien mit Backwaren zu versorgen. Foto: privat

Ein Nachbarschaftsstreit im Kelberger Gewerbegebiet landet bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord. Ein Bäcker versteht die Welt nicht mehr. Im Gewerbegebiet von Kelberg ist die ortsansässige Großbäckerei Schillinger auf Mehrschichtbetrieb gegangen, um die unter anderem am Nürburgring stationierten Fluthelfer von DRK und Bundeswehr sowie die im Ahrtal betroffenen Bäckereien, die selbst nicht mehr produzieren können, zu versorgen. „Wir haben rechtzeitig sowohl die Verbandsgemeinde wie den Bürgermeister sowie die Genehmigungsbehörde informiert, dass wir wegen der anfallenden enormen Mehrbelastung die Einhausung der Kühlaggregate entfernen müssen. Wir bekamen von allen Seiten dafür das Okay, auch von der SGD“, schildert Jürgen Schillinger die derzeitige Lage.

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Doch ein ebenfalls im Gewerbegebiet ansässiger Nachbar nahm den damit verbundenen erhöhten Geräuschpegel aktuell zum Anlass für eine Beschwerde bei der SGD Nord. Angesichts der Flutkatastrophe, bei deren Bewältigung die Bäckerei hilft, eine für viele unverständliche Reaktion. Sandra Hansen-Spurzem, Pressesprecherin der SGD, erklärt die Hintergründe des Konflikts mit einem Beschwerdeführer, den die SGD nicht namentlich nennt: „Die Sache beschäftigt die SGD Nord nicht erst seit dem Katastrophenereignis, sondern schon länger.“ Es sei bekannt, dass die Bäckerei „hier und da die vorhandene Einhausung seiner Kühlaggregate temporär entfernt, da diese bei Höchstleistung oder warmer Witterung nicht für eine ausreichende Kühlung sorgen“. Die Abwärme könne unter den genannten Bedingungen nicht ausreichend abgeführt werden. „Dies führt dann zu Lärmbelästigungen, die, wie bereits erwähnt, nicht erst seit dem Katastrophenfall bestehen.“ Der SGD Nord gegenüber habe der Beschwerdeführer erläutert, keine Kenntnis von der Rolle der Bäckerei in der Katastrophenhilfe zu haben. Diese sei ihm seitens der SGD unterdessen mitgeteilt worden. Die Beschwerde sei daraufhin zurückgezogen worden, der klagende Unternehmer habe Verständnis für das erhöhte Lärmaufkommen gezeigt: „Ausdrücklich betonte der Beschwerdeführer, dass die Lärmbelästigungen bereits seit Längerem immer wieder erneut auftreten, er sich aber ausdrücklich nicht in der derzeitigen Situation beschwert“, so Sandra Hansen-Spurzem.

Jürgen Schillinger steht dieser Argumentation skeptisch gegenüber. „Wie kann es sein, dass der Nachbar nichts von der Flutkatastrophe und unserem Engagement mitbekommen hat? Und warum kam seine aktuelle Beschwerde unmittelbar nach der Erlaubnis der SGD, dass wir die Einhausung aufgrund der Verdreifachung der Produktion entfernen dürfen?“ Ein Ende des Streits jedenfalls zeichnet sich insofern ab, als in der Nachbarschaft der Bäckerei das Plakat eines Immobilienmaklers an einem Gebäudekomplex prangt: „Zu verkaufen!“.

Angelika Koch