B 49 zwischen Cochem und Klotten: Ab 7. Oktober kommt die Vollsperrung
Die Vollsperrung ist wegen eines neuen Regelwerks zum Arbeitsschutz nötig: Dort sind erhöhte Anforderungen an die erforderlichen Sicherheitsabstände zwischen der Arbeitsstelle und dem laufenden Verkehr zum Schutz des Baustellenpersonals festgelegt. Eine halbseitige Verkehrsführung mit Ampelanlage ist auf der B 49 nach dieser neuen Regel nicht möglich, so der LBM.
Der Zeitraum wurde in Übereinstimmung mit der Baufirma, dem Referat Schülerbeförderung der Kreisverwaltung Cochem-Zell, den betroffenen Gemeinden sowie der Polizei festgelegt. Der LBM bittet um Verständnis für die Behinderungen während der Bauzeit. Man versuche immer, diese auf ein Mindestmaß zu beschränken, so die Landesbehörde.