Landtag lehnt Beratung ab - Friedensaktivist Hermann Theisen lässt es dabei jedoch nicht bewenden
Ausschuss des Landtags lehnt Beratung ab: Büchel-Petition landet erneut bei der Justiz
Hermann Theisen vor fünf Jahren bei der Verteilung eines Aufrufs an die Soldaten des Fliegerhorstes Büchel vor dem Haupttor. Foto (Archiv): Dieter Junker
Dieter Junker

Büchel/Mainz. Die „Büchel-Petition“ des Heidelberger Friedensaktivisten Hermann Theisen an den rheinland-pfälzischen Landtag wird nun auch die Justiz beschäftigen: Nachdem der Petitionsausschuss des Landesparlaments eine Beratung seiner Eingabe abgelehnt hat, will Theisen nun mit einer Klage vor dem Verwaltungsgericht Mainz erreichen, dass sich die Abgeordneten doch noch mit seiner Petition befassen.

Lesezeit 2 Minuten
Der Atomwaffengegner hatte Anfang September die Landtagsabgeordneten aufgefordert, sich im Rahmen ihrer politischen Möglichkeiten dafür einzusetzen, „dass die auf dem Luftwaffenstützpunkt Büchel stationierten Atomwaffen abgezogen werden, es dort zu keiner Stationierung von neuen atomwaffentauglichen Bundeswehr-Kampfflugzeugen kommt und die Beteiligung der Bundeswehr im Rahmen der Nuklearen Teilhabe der Nato beendet wird“ (RZ berichtete).

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