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Faid

Aufsicht setzt Wohnheimleiter in Faid ab: Personeller Neuanfang geht auf „vielfältige Mängel im Betrieb“ zurück

Von 
David Ditzer
In Faid ist die Kreisvereinigung Cochem-Zell des Vereins Lebenshilfe für geistig Behinderte Träger respektive Mitträger eines Wohnheims nebst Außengruppe. Den Leiter der Einrichtung hat die zuständige Aufsichtsbehörde jetzt ab- und eine kommissarische Leiterin eingesetzt.  Foto: Kevin Rühle
In Faid ist die Kreisvereinigung Cochem-Zell des Vereins Lebenshilfe für geistig Behinderte Träger respektive Mitträger eines Wohnheims nebst Außengruppe. Den Leiter der Einrichtung hat die zuständige Aufsichtsbehörde jetzt ab- und eine kommissarische Leiterin eingesetzt. Foto: Kevin Rühle

Mit sofortiger Wirkung hat das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) den bisherigen Leiter eines Wohnheims der Lebenshilfe für geistig Behinderte in Faid sowie einer Außenwohngruppe in Cochem-Brauheck abgesetzt. Das für die Heimaufsicht zuständige Amt bestätigt einen entsprechenden Bericht des Cochemer Wochenspiegels. Zur Begründung schreibt das LSJV: „Vielfältige Mängel im Betrieb der Einrichtung wurden in ihrer Tragweite und den möglichen Auswirkungen auf den Bestand der Einrichtung nicht erkannt und auch nicht abgestellt.“ Zuletzt sei „nicht sachgerecht mit dem Virusgeschehen im Rahmen der Corona-Pandemie umgegangen worden“. Doch wie geht es in dem Heim- und bei der Lebenshilfe-Kreisvereinigung, deren Vorsitzender der Einrichtungsleiter ebenfalls war, nun weiter? Was sagen Beteiligte und der Geschasste zu dem drastischen Einschreiten seitens des LSJV?

Lesezeit: 3 Minuten
Insgesamt zwei Mitarbeiter und 13 Bewohner der Faider Einrichtung – zu der 23 Bewohner und 12 Mitarbeiter gehören – waren dem Cochem-Zeller Gesundheitsamt zufolge positiv auf das Coronavirus gestestet worden. Unter den infizierten Bewohnern waren vier Angehörige einer Außenwohngruppe in Cochem-Brauheck. Auf RZ-Anfrage hin teilt die Kreisverwaltung dazu mit: „Seitens ...
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Vereinsvorsitzender und Einrichtungsleiter in Personalunion

Mittels heimrechtlicher Anordnung hat das LSJV der Lebenshilfe Kreisvereinigung Cochem-Zell untersagt, die bisherige Einrichtungsleitung für das Faider Wohnheim (nebst Außenwohngruppe) in dieser Funktion weiter zu beschäftigen. In Cochem-Zell sei es „eine große Ausnahme“, dass der Vorsitzende des Vereins Lebenshilfe für geistig Behinderte zugleich Leiter der Einrichtung sei, die sich in Trägerschaft des Vereins befindet, sagt Christine Seebohm, die kommissarische Leiterin. Zu den Anforderungen, die das Landesgesetz über Wohnformen und Teilhabe (LWTG) an Einrichtungen wie die in Faid stellt, gehören beispielsweise ein ausreichender Schutz der Bewohner vor Infektionen sowie ein Qualitäts- und Beschwerdemanagement seitens des Trägers.

dad
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