Justiz Vorwurf an Hunsrücker: Einbrüche und Drogen - Hauptverfahren wird vorerst ausgesetzt
Angeklagter kann sich an Straftaten nicht erinnern

Cochem. Es war keine alltägliche Verhandlung, die sich im Cochemer Amtsgericht am Mittwoch abgespielt hat. Ein junger Mann aus dem Hunsrück war angeklagt, 2015 und 2016 im Hunsrück und an der Mosel in Häuser eingebrochen zu sein, außerdem mit Betäubungsmitteln gehandelt zu haben. Dafür gab es Zeugen, vor allem aber DNA-Spuren des Angeklagten am Tatort. Die Beweislage schien klar. Doch vor Gericht betonte der Angeklagte, der ohne Verteidiger erschienen war, mehrfach und nachdrücklich, dass er von den Fällen nichts wisse, dass er nicht an den Tatorten an der Mosel gewesen sei und dass der Handel mit Drogen auf Probleme mit anderen Personen zurückgehe, die ihm etwas anhängen wollen.

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Worum ging es konkret? Der Angeklagte soll laut Anklageschrift im April in Gartenlauben einer Schrebergartensiedlung an der Mosel eingedrungen sein. Dabei soll er Winkelschleifer, eine Bohrmaschine, in anderen Lauben eine Stichsäge, ebenfalls eine Bohrmaschine, einen Kaffeeautomaten sowie in einem weiteren Wochenendhaus zwei Stromaggregate, einen Rasentrimmer und einen Rasenmäher entwendet haben.

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