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Cochem-Zell/Rhein-Hunsrück

Änderungen in Cochem-Zell: Bereitschaftspraxen öffnen nachts nicht mehr

Von Philipp Lauer
Die Kassenärztliche Vereinigung hatte zum 7. Juni die Öffnungszeiten der Bereitschaftspraxen in Simmern und Emmelshausen eingeschränkt. Das sorgte bereits im Vorfeld für Unmut bei den Bürgern. Foto: Philipp Lauer
Die Kassenärztliche Vereinigung hatte zum 7. Juni die Öffnungszeiten der Bereitschaftspraxen in Simmern und Emmelshausen eingeschränkt. Das sorgte bereits im Vorfeld für Unmut bei den Bürgern. Foto: Philipp Lauer

Seit Montag hat die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Rheinland-Pfalz die Öffnungszeiten der Ärztlichen Bereitschaftspraxen (ÄBP) im Rhein-Hunsrück-Kreis reduziert. Die beiden Praxen in Emmelshausen und Simmern öffnen dann nachts nicht mehr. Das gilt auch für den Bereitschaftsdienst im Kreis Cochem-Zell, die beiden Kreise stellen die Bereitschaftsdienstregion Hunsrück dar. Künftig werden zwei mobile Teams, bestehend aus jeweils einem Arzt und einem Fahrer, den nächtlichen Dienst in der Region abdecken.

Lesezeit: 2 Minuten
Mit der Umstellung will die KV angesichts des Ärztemangels in großem Umfang ärztliche Arbeitszeit einsparen, die an anderen Stellen fehle, erklärt Dr. Rainer Saurwein, Leiter der Stabsstelle Kommunikation bei der KV, auf Anfrage unserer Zeitung. In den nächtlichen Zeiten werde der Ärztliche Bereitschaftsdienst (ÄBD) kaum nachgefragt. Ohnehin wirbt die KV ...
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Im Notfall immer die 112 – ansonsten die 116 117

In ihrer Pressemitteilung erläutert die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz, wer in welchen Situationen zuständig ist. Bei Lebensgefahr, schweren Unfällen, unerträglichen Schmerzen und wenn ohne sofortige Behandlung gesundheitliche Folgeschäden zu befürchten sind, ist die Notfallrettung in der Trägerschaft des Landes, der Landkreise und der kreisfreien Städte zuständig. Das sieht der Landesrettungsdienstplan Rheinland-Pfalz vor. Der Rettungsdienst kann über die Telefonnummer 112 angefordert werden und trifft in kürzester Zeit ein.

Für alle anderen gesundheitlichen Probleme gibt es den Ärztlichen Bereitschaftsdienst, der zum Sicherstellungsauftrag der Kassenärztlichen Vereinigungen gehört. Zur Diagnose und zur Behandlung aller nicht unmittelbar akut gefährdenden Gesundheitsstörungen sind zu deren Öffnungszeiten die niedergelassenen Haus- und Facharztpraxen zuständig. Außerhalb der regulären Praxisöffnungszeiten, also abends, nachts sowie an Wochenenden und Feiertagen, dient der ÄBD so ausschließlich der Versorgung solcher Patientinnen und Patienten, die während der Öffnungszeiten die Hausärztin oder den Hausarzt aufgesucht hätten. Der ÄBD ist rund um die Uhr unter der kostenlosen Telefonnummer 116.117 erreichbar.

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