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Cochem-Zell

130 Personen aus dem Gesundheitswesen gemeldet: Bisher 23 Betretungsverbote in Cochem-Zell

Von Dieter Junker
Das Gesundheitsamt kann bei fehlenden Nachweisen über den Impfstatus ein sogenanntes Betretungsverbot durch das Gesundheitsamt aussprechen. Die betroffenen Beschäftigten dürfen dann nicht mehr an ihrem Arbeitsplatz tätig werden. In Cochem-Zell wurden bisher 23 dieser Verbote ausgesprochen.
Das Gesundheitsamt kann bei fehlenden Nachweisen über den Impfstatus ein sogenanntes Betretungsverbot durch das Gesundheitsamt aussprechen. Die betroffenen Beschäftigten dürfen dann nicht mehr an ihrem Arbeitsplatz tätig werden. In Cochem-Zell wurden bisher 23 dieser Verbote ausgesprochen. Foto: Kevin Rühle

Bis Mitte September wurden dem Gesundheitsamt Cochem-Zell insgesamt 130 Personen im Zusammenhang mit der Umsetzung einer einrichtungsbezogenen Impfpflicht nach dem Infektionsschutzgesetz gemeldet. Dabei wurden 23 Betretungsverbote für die jeweiligen Einrichtungen sowie zwei Tätigkeitsverbote ausgesprochen. Dies ergibt sich aus einer Antwort der Kreisverwaltung auf eine entsprechende Anfrage des AfD-Kreistagsmitglieds Jörg Zirwes.

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