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Zehnjährige missbraucht? Amtsgericht Betzdorf gibt Fall ans Landgericht Koblenz ab

Von Regina Müller
Justitia
Eine Statue der Justitia mit einer Waage in ihrer Hand. Foto: David-Wolfgang Ebener/dpa/Symbolbild

Mit einer mehrjährigen Freiheitsstrafe muss im Fall seiner Verurteilung ein 30-Jähriger aus dem Wisserland rechnen, der beschuldigt wird, im November 2018 die damals zehnjährige Tochter seiner damaligen Lebensgefährtin sexuell missbraucht zu haben. „Die Strafgewalt des Schöffengerichts reicht nicht aus“, verkündete die Vorsitzende Richterin Beatrice Haas gestern nach Abschuss der Beweisaufnahme vor dem Amtsgericht Betzdorf und verwies damit den Fall an das Landgericht Koblenz, wo der Prozess gegen den Mann von vorn beginnt. Zum Hintergrund: Sexueller Missbrauch von Kindern kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren geahndet werden, an einem Amtsgericht können aber nur Freiheitsstrafen von bis zu vier Jahren verhängt werden. Offensichtlich hielt das Gericht diesen Strafrahmen nicht für der Schwere der Schuld angemessen.

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Am zweiten Verhandlungstag vor dem Amtsgericht hatte zuvor die Vernehmungsbeamtin als Zeugin ausgesagt, die die Aussage des Kindes, Clarissa O., zu den Tatvorwürfen gegen den damals 28 Jahre alten Angeklagten, Marc D., aufgenommen hatte. Dieser lebte mit Clarissas Mutter in eheähnlichen Verhältnissen im Wisserland. Während sie arbeitete, waren die Kinder ...