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Daaden/Herdorf

Windkraftpläne mit vielen Fragezeichen: Neue Landesvorgaben bringen Projekte ins Wanken

Von Daniel Weber
Düstere Zeiten für Windräder: Die Anlagen bei Gebhardshain bilden bislang den einzigen echten Windpark im Kreis. Ob geplante Projekte in der VG Daaden-Herdorf realisiert werden können, ist mehr denn je ungewiss.  Archivfoto: Markus Döring
Düstere Zeiten für Windräder: Die Anlagen bei Gebhardshain bilden bislang den einzigen echten Windpark im Kreis. Ob geplante Projekte in der VG Daaden-Herdorf realisiert werden können, ist mehr denn je ungewiss.  Archiv Foto: Markus Döring

Ernüchternde Zahlen zur Energiewende im Kreis Altenkirchen lieferte dieser Tage der aktuelle Monitoringbericht der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord: Demnach nimmt das AK-Land in puncto Stromeinspeisung aus erneuerbaren Energien im landesweiten Vergleich einen der hinteren Plätze ein. Ein Hauptgrund dafür ist, dass die Zahl der Windkraftanlagen stagniert.

Lesezeit: 4 Minuten
Eine Trendumkehr scheint indes nicht in Sicht, im Gegenteil: Nach einem Beschluss des Ministerrats gelten in Rheinland-Pfalz künftig strengere Vorgaben für den Windkraftausbau (siehe eingeklinkter Text). Als Folge der neuen Richtlinien, die schon jetzt von den Planungsbehörden beachtet werden müssen, steht hinter dem einen oder anderen Projekt mittlerweile zumindest ein ...
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Die neuen Windkraft-Vorgaben im Landesentwicklungsprogramm: Größere Mindestabstände, mehr Tabuzonen

Die vom Ministerrat festgelegten neuen Richtlinien zum Windkraftausbau in Rheinland-Pfalz sind ein Resultat aus dem Koalitionsvertrag der rot-gelb-grünen Landesregierung. Festgeschrieben werden sollen sie in der dritten Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms (LEP) IV. Vor Kurzem endete die Frist für die Beteiligung der Öffentlichkeit, während der sich Verbände, Kommunen und Privatpersonen zu dem Entwurf äußern konnten. Demnächst beschäftigt sich der Landtag in Mainz nochmals damit, bevor der Ministerrat die neuen Windkraftregeln voraussichtlich im Frühjahr endgültig beschließt. Allerdings sind die Genehmigungsbehörden dazu angehalten, die künftigen Kriterien schon jetzt zu beachten:

  • Als Mindestabstand von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung gilt künftig eine Entfernung von 1000 Metern, bei Windrädern von über 200 Metern Höhe von 1100 Metern.
  • Kernzonen von Naturparks sind für Windkraft tabu, ebenso Wasserschutzgebiete der Zone 1 sowie bedeutende Kulturlandschaften und Natura-2000-Gebiete, die als sensible Rückzugsorte für Vögel gelten.
  • Der Grundsatz, dass bei der Ausweisung von Windparks mindestens drei Anlagen zu konzentrieren sind, wird zu einem Ziel der Raumordnung hochgestuft.
  • Beim Repowering bestehender Windkraftanlagen dürfen die neuen Abstandsregelungen um zehn Prozent unterschritten werden, wenn die Zahl der Anlagen um mindestens ein Viertel reduziert wird. Grundsätzlich sollte der Bau von mindestens zwei Anlagen im räumlichen Verbund planungsrechtlich möglich sein. daw
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