Kreis Altenkirchen

Windkraftanlagen auf dem Hümmerich: Kreishaus weist auf Umstellung im Genehmigungsprozess hin

Auf dem Hümmerich zwischen Mittelhof und Gebhardshain plant die Altus AG die Errichtung zweier Windkraftanlagen.
Auf dem Hümmerich zwischen Mittelhof und Gebhardshain plant die Altus AG die Errichtung zweier Windkraftanlagen. Foto: Hering/Archiv

Das Genehmigungsverfahren rund um die geplanten Windkraftanlagen auf dem Hümmerich wird bei der Kreisverwaltung (KV) nicht mehr als förmliches Verfahren gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz, sondern als vereinfachtes Genehmigungsverfahren geführt. Die Umstellung resultiert laut Mitteilung der KV aus einem Hinweis der Karlsruher Altus AG als Antragsstellerin.

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Dies habe den Hintergrund, dass der Verfahrensgegenstand ursprünglich drei Windenergieanlagen beinhaltete, dieser Plan aber im weiteren Fortgang reduziert wurde. Beantragt sind nunmehr nur noch zwei Windenergieanlagen auf dem Hümmerich zwischen Gebhardshain, Steineroth und Mittelhof.

Eine Umweltverträglichkeitsprüfung und damit einhergehend ein förmliches Verfahren wird erst ab einer Anzahl von drei Windenergieanlagen durchgeführt. Durch die Reduzierung ist keine Umweltverträglichkeitsprüfung mehr durchzuführen – in der Konsequenz handelt es sich nicht mehr um ein förmliches, sondern ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren.

Die Kreisverwaltung weist darauf hin, dass damit keine öffentliche Beteiligung im weiteren Verlauf mehr erfolgen wird, das heißt, es wird auch keinen Erörterungstermin geben. Die eingegangenen Einwendungen werden selbstverständlich im Genehmigungsverfahren berücksichtigt, jedoch nicht mehr mit den Einwendern besprochen.

Die abschließende Entscheidung wird im vereinfachten Genehmigungsverfahren auch nicht bekannt gemacht. Hier habe die Kreisverwaltung keinen Spielraum, da sie an die Vorgaben des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung und des Bundes-Immissionsschutzgesetzes gebunden ist.