Bislang werden einmalige Beiträge für den Straßenausbau erhoben - Ab 2021 sollen wiederkehrende Beiträge gelten
Wiederkehrende Beiträge: Stadt Altenkirchen bereitet Umstellung vor

Altenkirchen. Das Land hat im Mai die flächendeckende Einführung des wiederkehrenden Straßenausbaubeitrages (wkB) beschlossen. Auf die Umstellung müssen sich nun all jene Kommunen, die derzeit noch einmalige Straßenausbaubeiträge erheben, vorbereiten. In der kommenden Sitzung des Stadtrates Altenkirchen am Dienstag, 6. Oktober, soll ein Grundsatzbeschluss zur Umstellung auf die wiederkehrenden Straßenausbaubeiträge gefasst werden.

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Im Vorfeld dieser Entscheidung haben sich mehrere Gremien der Kreisstadt mit diesem Thema auseinandergesetzt. Jüngst befürwortete der Hauptausschuss der Stadt Altenkirchen die Umstellung. Gleichzeitig muss grundsätzlich eine Entscheidung getroffen werden, in welchem Beitragssystem bereits laufende Baumaßnahmen während der Übergangsfrist abgerechnet werden können.

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