Kreis Altenkirchen

Weitere Corona-Maßnahmen im AK-Land: Beschränkungen gelten jetzt für den ganzen Kreis

Neben den am Mittwoch in Berlin beschlossenen Einschränkungen zur Eindämmung der Corona-Infektionen hat auch die Taskforce von Land und Kreis weitere Maßnahmen auf den Weg gebracht.

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Die bisher nur für Teile der Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld gültige Allgemeinverfügung wird bereits von Donnerstag an auf das gesamte Gebiet des Landkreises Altenkirchen ausgedehnt. Das ist das Ergebnis der Tagung unter Leitung des Präsidenten des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung, Detlef Placzek.

Laut einer Pressemitteilung aus dem Kreishaus sei es die einhellige Meinung, dass das Infektionsgeschehen kreisweit mittlerweile diffus und nicht mehr wesentlich auf einen zentralen Ausbruchsherd zurückzuführen sei. Daher müsse man handeln und dürfe keine Zeit verlieren. Auch wolle man nicht warten, bis die in Berlin verhandelten Maßnahmen in den Ländern umgesetzt würden. Dies könne bis zu einer Woche dauern. Jetzt komme es auf jeden Tag an. Konkret heißt das ab Donnerstag fürs AK-Land:

Maske

Es gilt für den gesamten Kreis unter Einhaltung der geltenden Hygienekonzepte eine erweitere Maskenpflicht auch während des Unterrichts für die weiterführenden Schulen, ausgenommen sind Grund- und Förderschulen. Auch bei Gottesdiensten gilt nun am Sitzplatz eine Maskenpflicht, ebenso in Kinos, Kleinkunstbühnen und ähnlichen Einrichtungen. Bei der Erwachsenenbildung, beruflichen Bildung oder Weiterbildung und in privaten Bildungseinrichtungen ist eine Mund-Nasen-Bedeckung auch im Unterricht zu tragen.

Veranstaltungen

Im Freien sind nur noch bis zu 100 Personen erlaubt, bei Veranstaltungen im Innenbereich wird die Teilnehmerzahl auf 50 reduziert, jedoch nur bei Veranstaltungen, bei denen die Teilnehmer keine fest zugewiesenen Sitzplätze haben. Veranstaltungen nicht gewerblicher Art – darunter fallen zum Beispiel Hochzeiten oder Geburtstagsfeiern – in angemieteten oder zur Verfügung gestellten Räumen werden auf 25 Personen begrenzt. Für den privaten Raum ergeht die dringende Empfehlung, die Personenzahl auf bis zu zehn und höchstens zwei Hausstände unter Beachtung der allgemeinen Schutzmaßnahmen zu beschränken.

Sport

Gemeinsames Training im Freien ist mit bis zu 30 Personen bei festen Kleingruppen erlaubt, im Innenbereich mit bis zu fünf Personen. Für beide Bereich gilt: Die Durchführung von Wettkampfsimulationen ist nicht zulässig. Duschen und Umkleidekabinen sind unter Beachtung der Abstandsregeln zu nutzen. Für den Innenbereich wird außerdem die Anzahl der zeitgleich anwesenden Personen auf eine Person pro 20 Quadratmeter Fläche begrenzt, Zuschauer sind nicht zugelassen. Gruppenkurse in Fitnessstudios sind ebenfalls nur mit bis zu fünf Personen zulässig, in Tanzstudios sind es sechs, auch hier gelten jeweils die Regeln für Duschen und Umkleiden.

Spielhallen

Anwesend sein darf höchstens eine Person pro 20 Quadratmeter Verkaufs- oder Besucherfläche. Die Öffnungszeit ist auf den Zeitraum 6-23 Uhr begrenzt. Die Personenbeschränkung gilt auch für Museen, Ausstellungen, Galerien und Gedenkstätten.

Handel

Hier gilt eine Personenbeschränkung von einer Person auf 10 Quadratmeter Verkaufsfläche, bislang gelten hier 5 Quadratmeter. Floh- und Trödelmärkte sowie vergleichbare Veranstaltungen sowie Messen und Ausstellungen und Märkte, auf denen verschiedene Waren angeboten werden, sind untersagt. Dies gilt nicht für Wochenmärkte.

Musik

Das Hygienekonzept für die professionelle Musik, die Amateurmusik und den außerschulischen Musikunterricht in Rheinland-Pfalz gilt weiterhin mit der Maßgabe, dass die Durchführung von Auftritten und Proben für (Chor-)Gesang und Blasensembles im Innenbereich untersagt ist.

„Natürlich sind wir uns darüber klar, dass die heutige Entscheidung schon in wenigen Tagen überholt sein kann, wenn möglicherweise strengere Maßnahmen greifen, die derzeit in Berlin beraten werden. Aber das kann eben entscheidende Zeit kosten“, erklärt Landrat Peter Enders die Entscheidung.

Die aktualisierte Allgemeinverfügung ist nachzulesen auf der Seite www.kreis-ak.de