Kreis Altenkirchen

Wegen bundesweiter Corona-Notbremse: Sonderregeln für das AK-Land fallen ab sofort weg

Die Kindertagesstätten im AK-Land können vom Regelbetrieb bei dringendem Bedarf wieder in den Normalbetrieb übergehen.
Die Kindertagesstätten im AK-Land können vom Regelbetrieb bei dringendem Bedarf wieder in den Normalbetrieb übergehen. Foto: picture alliance/dpa

110,2 beträgt, Stand Freitagnachmittag, die tagesaktuelle Sieben-Tage-Inzidenz für den Kreis Altenkirchen, die damit nun deutlich unter dem Landesdurchschnitt von 139,9 liegt. Gleichzeitig ist mit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes, die sogenannte Bundesnotbremse in Kraft getreten, durch die flächendeckend neue Corona-Regeln wirksam werden. Vor diesem Hintergrund fällt ein besonderer Regelungsbedarf für das AK-Land offensichtlich weg.

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Die bisherige Allgemeinverfügung werde zunächst nicht verlängert, teilt die Kreisverwaltung mit. „Damit gelten das Infektionsschutzgesetz und eventuell ergänzende weitere Landesregelungen.“

Eine neue Landesverordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie lag am Freitag zwar noch nicht vor, fest steht laut Kreishaus aber bereits: Die Schulen werden bis zu den Pfingstferien im Wechselunterricht bleiben. Wenn die Sieben-Tage-Inzidenz in einem Landkreis an drei aufeinanderfolgenden Tagen den Schwellenwert von 165 überschreitet, ist der Übergang in den Fernunterricht und Notbetreuung vorgesehen. Darüber hat das Bildungsministerium die Schulen und Eltern informiert.

Neu ist ein verpflichtender Test in der Schule: Bisher waren die Selbsttests Schüler in Rheinland-Pfalz ein freiwilliges Angebot. Wer nicht am Test teilnimmt und auch keinen anderen negativen Testnachweis vorlegt, darf ab kommender Woche nicht mehr am Präsenzunterricht teilnehmen.

Die Kitas, die bislang aufgrund der Allgemeinverfügung im Regelbetrieb bei dringendem Bedarf waren, können unterdessen laut Kreissprecher Andreas Schultheis in den regulären Betrieb zurückkehren. Die Ausgangssperre zwischen 21 und 5 Uhr, die im AK-Land bereits seit Anfang März in Kraft war, greift nun laut Bundesnotbremse erst ab 22 Uhr. Und noch eine Sonderregelung fällt weg. Eine Maskenpflicht für die Fußgängerzone – etwa in Altenkirchen oder Betzdorf – gilt nicht mehr. mif

Weeser kritisiert Regierung

Die heimische Bundestagsabgeordnete Sandra Weeser fordert die Bundesregierung auf, die Impfstoffverteilung anzupassen „Noch immer werden priorisiert die Impfzentren mit Impfstoffen beliefert. Unsere Hausärztinnen und Hausärzte bekommen nur das, was übrig bleibt“, stellt die Betzdorferin fest. Dabei würden die Hausärzte ihre Fähigkeit zum schnelleren Verimpfen der Dosen nachweisen und das Vertrauen ihrer Patienten genießen.

Als weiteres Problem sieht Weeser die die fehlende Einbindung der Betriebsärzte. „Viele Unternehmen haben bereits alle Vorkehrungen getroffen, um schnell mit dem Impfen in ihren Betrieben beginnen zu können.“ Doch die Betriebsärzte würden bislang zwecks fehlender Verfügbarkeit noch keinen Impfstoff bekommen.