Ordnung Was an Daadens Ufertreppe und auf dem Biersdorfer Bürgerplatz künftig erlaubt ist und was nicht: Was ist erlaubt, was nicht? Spielregeln für ein erholsames Verweilen
Ordnung Was an Daadens Ufertreppe und auf dem Biersdorfer Bürgerplatz künftig erlaubt ist und was nicht
Was ist erlaubt, was nicht? Spielregeln für ein erholsames Verweilen
Der „neue“ Fontenay-le-Fleury-Platz in Daaden nimmt allmählich Gestalt an. Auch die Arbeiten an der Ufertreppe zur Daade schreiten voran. Die Sitzstufen sollen ein gemütliches Plätzchen zum Verweilen werden. Damit dies gelingt, hat der Stadtrat ein paar grundsätzliche Spielregeln aufgestellt. Fotos: Markus Döring Markus Döring
Daaden. Wer sich auf öffentlichen Plätzen aufhält, muss Rücksicht auf andere Besucher und Nachbarn nehmen. Eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Und doch ist es in Deutschland üblich, schriftlich zu regeln, was an einem Ort erlaubt ist und was nicht.
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Folgerichtig hat der Stadtrat Daaden in seiner jüngsten Sitzung Benutzungssatzungen für die (noch im Bau befindliche) Ufertreppe zur Daade am Fontenay-le-Fleury-Platz und dem neuen Bürgerplatz in Biersdorf beschlossen. Darin ist von „Kommunikation und Verweilen“ die Rede und davon, dass dort „Gemeinschaft, Unterhaltung und Erholung“ zu finden sein sollen.