Serie: Wir beantworten wichtige Fragen zum Urnengang am 26. Mai - Heute: Die Aufgaben der Kreistage und Räte
Wahlserie Teil 7: Die kommunale Familie ist ohne Hierarchie
So eine Sitzung muss gut vorbereitet sein. Die Kompetenzen der kommunalen Gremien vom Kreis bis zur Ortsgemeinde sind klar geregelt. Symbolfoto: dpa
picture alliance / dpa

Rheinland-Pfalz. Über mindestens drei kommunale Parlamente entscheiden die Wählerinnen und Wähler in Rheinland-Pfalz am 26. Mai: die Zusammensetzung des Kreistags, des Verbandsgemeinderats und des Stadt- oder Gemeinderats. Aber wofür sind diese Gremien überhaupt zuständig, wie beeinflussen sie unseren Alltag? Stefan Heck vom Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz beantwortet diese Fragen im Rahmen unserer Serie rund um die Kommunalwahlen.

Welche originären Aufgaben hat ein Kreistag?

Der Kreistag entscheidet über alle wichtigen Selbstverwaltungsaufgaben des Landkreises. Diese sind in Paragraf 25 der Landkreisordnung (LKO) geregelt. Es handelt sich um überörtliche, kreisgebietsbezogene Aufgaben, die durch die Landkreise eigenverantwortlich sachgerecht erfüllt werden können und die nicht anderen Verwaltungsträgern zur Entscheidung zugewiesen sind.

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