Wir beantworten wichtige Fragen rund um den Urnengang am 26. Mai - Heute geht es im dritten Serienteil um den Stimmzettel: Wahlserie Teil 3: Bei der Mehrheitswahl ist auch mehr möglich
Wir beantworten wichtige Fragen rund um den Urnengang am 26. Mai - Heute geht es im dritten Serienteil um den Stimmzettel
Wahlserie Teil 3: Bei der Mehrheitswahl ist auch mehr möglich
Am 9. Juni fällen die Wähler im Kreis Neuwied ihre Entscheidungen. Dann klärt sich, wer in den Kreistag, den Neuwieder Stadtrat und in zahlreiche andere Gremien einzieht. Schafft es der AfD-Kreisverband, bis zum kommenden Montag gültige Wahlvorschläge einzureichen? Foto: dpa/Nicolas Armer Nicolas Armer. picture alliance / dpa
Rheinland-Pfalz. Ein Kreuz bei der Urwahl des ehrenamtlichen Stadt- oder Ortsbürgermeisters, ein Kreuzchen für den Landrat, jede Menge mehr Möglichkeiten bei den Wahlen zum Gemeinde- oder Stadtrat, zum Verbandsgemeinderat oder zum Kreistag. Am 26. Mai werden die Wählerinnen und Wähler mit einer Vielzahl verschiedener Stimmzettel in unterschiedlichen Größen konfrontiert. In Zusammenarbeit mit dem Büro des Landeswahlleiters in Bad Ems widmen wir diesem Thema den dritten Teil unserer Serie zur rheinland-pfälzischen Kommunalwahl.
Wie viele Stimmen kann ich bei den einzelnen Wahlen vergeben?
Die Wählerinnen und Wähler haben so viele Stimmen, wie Ratsmitglieder zu wählen sind. Die Anzahl der Ratsmitglieder leitet sich aus der Einwohnerzahl der jeweiligen Kommune ab.