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Rheinland-Pfalz

Wahlserie Teil 2: Frist für die Bewerber läuft am 8. April ab

Mit der Kommunalwahl 1994 hat das Land Rheinland-Pfalz die Urwahl der ehrenamtlichen Bürgermeister und mit der darauffolgenden Kommunalwahl 1999 auch der Ortsvorsteher eingeführt. Die Wahl erfolgt für fünf Jahre. Doch was muss bei einer Kandidatur berücksichtigt werden, wie läuft eine solche Urwahl ab? In Zusammenarbeit mit dem Büro des Landeswahlleiters in Bad Ems widmen wir diesem Thema den zweiten Teil unserer Serie zur rheinland-pfälzischen Kommunalwahl am 26. Mai.

Von Markus Kratzer
Lesezeit: 2 Minuten
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