Serie: Infos zur Urwahl der ehrenamtlichen Bürgermeister und Ortsvorsteher in den Gemeinden und Städten: Wahlserie Teil 2: Frist für die Bewerber läuft am 8. April ab
Serie: Infos zur Urwahl der ehrenamtlichen Bürgermeister und Ortsvorsteher in den Gemeinden und Städten
Wahlserie Teil 2: Frist für die Bewerber läuft am 8. April ab
Bewerber/innen für das Amt des Ortsbürgermeisters oder Ortsvorstehers müssen sich für die Kommunalwahl am 9. Juni bis 22. April schriftlich bei der Wahlleitung anmelden. Foto: dpa/Hendrik Schmidt Hendrik Schmidt. picture-alliance/ dpa
Rheinland-Pfalz. Mit der Kommunalwahl 1994 hat das Land Rheinland-Pfalz die Urwahl der ehrenamtlichen Bürgermeister und mit der darauffolgenden Kommunalwahl 1999 auch der Ortsvorsteher eingeführt. Die Wahl erfolgt für fünf Jahre. Doch was muss bei einer Kandidatur berücksichtigt werden, wie läuft eine solche Urwahl ab? In Zusammenarbeit mit dem Büro des Landeswahlleiters in Bad Ems widmen wir diesem Thema den zweiten Teil unserer Serie zur rheinland-pfälzischen Kommunalwahl am 26. Mai.
Wo kann ich als Ortsbürgermeister/Ortsvorsteher antreten und welche Voraussetzungen muss ich mitbringen?
Ehrenamtlicher Ortsbürgermeister oder Ortsvorsteher kann nur sein, wer Bürger der Gemeinde oder des Ortsbezirks ist.