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Kreis Altenkirchen

Von „asozial“ bis zu „favorisiert“: So stehen die Kneipen im AK-Land zu 2G

Von Johannes Mario Löhr
Herdorfer Christians
Herdorfer Christians Foto: Johannes Mario Löhr/Archiv

Seit einer Woche gilt wahlweise in Rheinland-Pfalz das sogenannte „2G+“-System, das Geimpften und Genesenen bei Kneipen- oder Restaurantbesuchen wieder mehr Freiheiten gewährt – allerdings auch mit Zugangsbeschränkungen für Ungeimpfte einhergeht. Unsere Zeitung hat nun bei sechs Kultkneipen im AK-Land nachgefragt, wie sie mit der „2G+“-Regelung umgehen. Auch mit Dehoga-Kreischef Uwe Steiniger hat die Rhein-Zeitung gesprochen.

Lesezeit: 4 Minuten
SiegLinde Steffi Stieler von der Betzdorfer SiegLinde berichtet, dass in ihrer Kneipe bei jedem Gast überprüft werde, ob er oder sie ein gültiges Impf- oder Genesenendokument vorzeigen kann. Doch auch Ungeimpfte kriegen bei ihr ein Bierchen: „Wer nicht geimpft oder genesen ist, hat die Möglichkeit, bei uns vor Ort einen Schnelltest ...
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Erklärungen zu „2G+“ und der Warnampel

Das „2G+“-System hat drei Faktoren im Auge: Die Inzidenz der Neuinfektionen, die Hospitalisierungsquote und die Belegung der Intensivbetten mit Covid-19-Patienten.

Heißt für die Gastrobranche nach Auskunft der Kreisverwaltung: In Warnstufe 1 dürfen gleichzeitig maximal 25 getestete Ungeimpfte in den Innenbereich, in Warnstufe 2 maximal zehn, in Warnstufe 3 maximal fünf. Im Außenbereich entfällt die Testpflicht indes.

Bei der Einhaltung von striktem „2G“ oder „2G+“ entfallen für Gäste sämtliche Auflagen und Einschränkungen innerhalb der Kneipe oder des Restaurants – bis auf die Erfassung der Kontaktdaten. Derzeit gilt im AK-Land Warnstufe 1. lör

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