Auf Ebene der VG Betzdorf-Gebhardshain gibt es keine einheitliche Regeln - Auch Wallmenroth hat eigene Ordnung im Blick
VG Betzdorf-Gebhardshain: Bei Plakatierung muss alles seine Ordnung haben
Markus Döring

Wallmenroth/Betzdorf. Wo dürfen Plakate hängen, welche Anzahl ist erlaubt, wo und von wem dürfen Werbebanner angebracht werden etc.. Solche Dinge wird alle in einer Plakatierungsordnung geregelt. Die Verwaltung der Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain hat da mal eine Mustervorlage erarbeitet. Eine Vorlage, so Timo Fries vom Bereich Bürgerdienste, die aber eigentlich wieder vom Tisch sei. Denn die Plakatierungsordnung ist Ortsrecht. So können die Gemeinden selbst entscheiden wo und wie viel in ihrer Gemeinde plakatiert wird.

Lesezeit 2 Minuten
So war das Thema auf der Tagesordnung im Rat Wallmenroth auch wieder schnell erledigt, da man in der Ortsgemeinde selbst dabei ist, eine entsprechende Ordnung zu erarbeiten. Die Vorlage aus dem Betzdorfer Rathaus könnte aber eine Orientierung geben. Hier wurde aber im rat gleich angemerkt, wer das denn alles kontrollieren solle, ob Plakate oder Banner richtig und in der maximalen Anzahl befestigt wurden.

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