Nach Fusion ist Neuaufstellung erforderlich - Warum es zu Konflikten mit Gemeinden kommen kann
VG Altenkirchen-Flammersfeld: Bei neuem Flächennutzungsplan soll nicht getrödelt werden

Altenkirchen/Flammersfeld. 550.000 bis 600.000 Euro – finanziert aus der Verbandsgemeindeumlage – muss die VG Altenkirchen-Flammersfeld in den kommenden Jahren in die Hand nehmen, um einen neuen Flächennutzungsplan (FNP) aufzustellen. Über diese Anforderung aus dem Fusionsgesetz haben Bürgermeister Fred Jüngerich und Bauamtsleiter Burkhard Heibel die Mitglieder des Umwelt- und Bauausschusses in dessen jüngster Sitzung informiert. Zwar lässt die vom Land gesetzte Frist der Verbandsgemeinde theoretisch Zeit bis zum 1. Januar 2028 für diese Aufgabe. Angehen will man sie aber sofort, wie Jüngerich betonte, der auf die hohe Bedeutung hinwies: „Der neue Flächennutzungsplan ist Basis für die Weiterentwicklung unserer Verbandsgemeinde für die nächsten Jahrzehnte. Die Frage des Flächenverbrauches ist hierbei sorgsam zu prüfen. Das ist ein Spagat.“

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Warum aber kann man nicht einfach die – vorerst weiter gültigen – FNP der Alt-Verbandsgemeinden Altenkirchen und Flammersfeld nebeneinander legen und zu einem Plan vereinigen? Dies wäre laut Jüngerich zu kurz gedacht, denn: „Der Flächennutzungsplan nimmt immer ein gesamtes Gebiet in Betracht“, sagt er auf RZ-Nachfrage.

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