Verkaufsoffener Sonntag: Handel im Kreis Altenkirchen wünscht sich flexible Lösungen
Als nicht zeitgemäß kritisieren Gewerbetreibende in der Region die neue Rechtsprechung zu verkaufsoffenen Sonntagen. Kern des jüngsten Urteils des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig: Rein konsum- oder umsatzbezogene Interessen von Kunden und Händlern reichen nicht aus, um einen verkaufsoffenen Sonntag genehmigt zu bekommen. Sprich: Es braucht neuerdings einen „gewichtigen Sachgrund“ dafür. Doch was das genau sein könnte, ist die große Frage – Messen oder große Märkte, die für den selben Tag geplant sind? Die RZ fragte bei Werbegemeinschaften im Kreis Altenkirchen nach, wie sie das Urteil bewerten.
Von Sabrina Rödder
Lesezeit: 3 Minuten
Es gibt eine große Verunsicherung bei den Werbegemeinschaften darüber, was jetzt ein verkaufsoffener Sonntag erfüllen muss, um genehmigt zu werden, sagt Robert Lippmann (Geschäftsführer Standortpolitik, Koordination und Kommunikation der IHK Koblenz). Die IHK bedauert, dass mit der neuen Rechtsprechung die Möglichkeiten, einen verkaufsoffenen Sonntag durchführen zu dürfen, noch restriktiver werden. ...
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