Kreis Altenkirchen

Unangemeldete Corona-Proteste: Kreis bekräftigt Nein und verlängert Allgemeinverfügung

An einem Montagabend fanden sich Menschen in Altenkirchen zusammen, um gegen die Corona-Einschränkungen zu protestieren. Die größte Gruppe dieser „Spaziergänger“ ging durch die Wilhelmstraße.
An einem Montagabend fanden sich Menschen in Altenkirchen zusammen, um gegen die Corona-Einschränkungen zu protestieren. Die größte Gruppe dieser „Spaziergänger“ ging durch die Wilhelmstraße. Foto: Heinz-Günter Augst

Es bleibt dabei: Der Kreis Altenkirchen untersagt weiterhin unangemeldete und nicht genehmigte so genannte „Montagsspaziergänge“. Eine neue Allgemeinverfügung der Kreisverwaltung vom Freitag bestätigt die Regelung der vergangenen Wochen.

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Demnach sind die Durchführung von und Teilnahme an der für den 24. Januar in der Kreisstadt angekündigten, aber erneut unangemeldeten Veranstaltung untersagt. Gleiches gilt für jede weitere thematisch vergleichbare, nicht ordnungsgemäß angemeldete und behördlich bestätigte Ersatzversammlung im Landkreis bis zum 30. Januar, heißt es in einer Pressemitteilung aus dem Kreishaus.

Die Argumentation bleibt dabei naturgemäß die gleiche: Weil die Veranstaltungen in Altenkirchen bislang weder angemeldet noch genehmigt waren und viele ungeimpfte Personen teilgenommen haben, verstoßen sie laut Kreisverwaltung gegen die Corona-Bekämpfungsverordnung und das Versammlungsgesetz. Sie bergen zudem – auch mit Blick auf die regional wie bundesweit weiter steigenden Infektionszahlen – große Ansteckungsrisiken.

Die Veranstalter der unangemeldeten „Spaziergänge“ umgehen demnach bewusst das Anmeldeerfordernis und damit verbundene Auflagen. Angemeldete Veranstaltungen hingegen können unter Auflagen durchgeführt werden und fanden bereits statt. Es stehe, so die Kreisverwaltung, jedem Versammlungsteilnehmer frei, bereits jetzt geplante und als „Spaziergänge“ bezeichnete Veranstaltungen anzumelden.

Die Kreisverwaltung weist in diesem Zusammenhang erneut darauf hin, dass Verstöße gegen die Allgemeinverfügung konsequent kontrolliert und geahndet werden. Dabei drohen in der Regel Bußgeldbeträge von mindestens 200 Euro. Die Christdemokraten im AK-Land haben darüber hinaus jegliche, auch verbale Gewalt im Zuge der Corona-Demonstrationen verurteilt und zum gesellschaftlichen Dialog aufgerufen. „Das Demonstrations- und Versammlungsrecht ist ein sehr hohes Gut unserer Demokratie.

Unsere Gesellschaft kann und wird auch Proteste gegen die Corona-Politik aushalten. Wir verurteilen es aber, wenn in der aktuellen Lage der Pandemie bei den als ,Spaziergängen' getarnten Demonstrationen Hygienemaßnahmen nicht eingehalten werden und die Versammlungen unangemeldet stattfinden“, erklären der Kreisvorsitzende Michael Wäschenbach und sein Landtagskollege Matthias Reuber jetzt in einer Pressemitteilung.

Neben mit den Corona-Maßnahmen unzufriedenen Bürgerinnen und Bürgern, die friedlich auf die Straße gehen und demonstrieren, befinden sich unter den Teilnehmern auch Verschwörungstheoretiker und zum Teil gewaltbereite Extremisten. „Jeder Teilnehmer der sogenannten Spaziergänge muss sich genau überlegen, mit wem er montags auf die Straße geht. Bei aller zum Teil auch nachvollziehbaren Unzufriedenheit über die nun schon sehr lange andauernde Corona-Lage und die damit verbundenen Maßnahmen ist es wichtig, dass wir gemeinsam daran arbeiten, die Pandemie zu bekämpfen“, so Reuber.

Der Großteil der Bevölkerung halte sich vorbildlich an die geltenden Freiheitseinschränkungen und Hygienemaßnahmen und tue alles dafür, dass wir wieder zur Normalität zurückkehren können. Um ein Zeichen zu setzen, werden Vertreter der Kreis-CDU am Sonntag auch an der Veranstaltung des Bündnisses für Demokratie und Zusammenhalt in Altenkirchen teilnehmen.