Im Kreisausschuss wird Empörung über Reform des Bereitschaftsdienstes laut - Ministerium sieht keine Rechtsverstöße der KV
Trotz Empörung im AK-Land: Keine Rechtsverstöße bei Bereitschaftsdienstreform
Die Bereitschaftsdienstzentrale am Krankenhaus Altenkirchen soll künftig nur noch mittwochs, samstags und sonntags bis 23 Uhr geöffnet haben.
Beate Christ​

Dass die Kassenärztliche Vereinigung (KV) ab dem 4. Oktober die ärztlichen Bereitschaftsdienstpraxen an den Krankenhäusern in Kirchen und Altenkirchen um 23 Uhr schließt und das Angebot in der Kreisstadt nur noch mittwochs, samstags und sonntags vorhält, hat in der Sitzung des Kreisausschusses für deutliche Kritik gesorgt.

Lesezeit 3 Minuten
Landrat Peter Enders beantwortete eine Anfrage der Grünen-Kreistagsfraktion, in der die Sorge zum Ausdruck kam, dass ein „spürbares Ausdünnen des ärztlichen Bereitschaftsdienstes“ zu nachteiligen Folgen für die Menschen im Kreis führen werde. „Als Landrat stehe ich dieser Reform erkennbar sehr skeptisch gegenüber.

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