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Er stand schon unter Bewährung, trotzdem beging er weiter Straftaten, betrog unter anderem eine 87-Jährige um Geld. Dafür bekam ein 42-Jähriger jetzt vom Landgericht Bonn eine Haftstrafe. Zwei Taten im Kreis Altenkirchen konnten die Juristen dem Mann aber nicht nachweisen.
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„Die Vermutung bleibt, dass er es gewesen sein könnte“, sagte die Vorsitzende Richterin Birgit Preuß in ihrer Urteilsbegründung: Die Richter der Dritten Großen Strafkammer am Bonner Landgericht haben am Freitagmittag einen 42-jährigen Mann aus Morsbach wegen Beihilfe zum Wohnungseinbruchdiebstahl in einem, wegen Betrugs in zwei sowie wegen versuchten Betrugs in zwei weiteren Fällen zu einer Haftstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt.