Zwei Taten in Birken-Honigsessen können aber nicht nachgewiesen werden
Taten trotz Bewährung: Morsbacher wird wegen Betrug und Einbruch verurteilt

Symbolbild Foto: picture alliance / David Ebener/dpa | David-Wolfgang 

picture alliance / David Ebener/dpa | David-Wolfgang. picture alliance / David Ebener/

Er stand schon unter Bewährung, trotzdem beging er weiter Straftaten, betrog unter anderem eine 87-Jährige um Geld. Dafür bekam ein 42-Jähriger jetzt vom Landgericht Bonn eine Haftstrafe. Zwei Taten im Kreis Altenkirchen konnten die Juristen dem Mann aber nicht nachweisen.

Lesezeit 2 Minuten
„Die Vermutung bleibt, dass er es gewesen sein könnte“, sagte die Vorsitzende Richterin Birgit Preuß in ihrer Urteilsbegründung: Die Richter der Dritten Großen Strafkammer am Bonner Landgericht haben am Freitagmittag einen 42-jährigen Mann aus Morsbach wegen Beihilfe zum Wohnungseinbruchdiebstahl in einem, wegen Betrugs in zwei sowie wegen versuchten Betrugs in zwei weiteren Fällen zu einer Haftstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt.

Wählen Sie Ihr Abo und lesen Sie weiter:

Bildschirm und Smartphone Zugriff auf alle Online-Artikel
Kalender Monatlich kündbar
Multimediainhalte Newsletter, Podcasts
und Videos
4 Wochen testen 4 Wochen
für 
0,99 € testen
Bildschirm und Smartphone
Zugriff auf alle
E-Paper Ausgaben und Online-Artikel
Kalender Monatlich kündbar
Multimediainhalte Newsletter, Podcasts
und Videos
4 Wochen testen
4 Wochen
gratis testen

Sie sind bereits Abonnent? Hier anmelden

Top-News aus der Region