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Kreis Altenkirchen
Synode ändert Satzung: Evangelische Kitas können an Kirchenkreis übergehen
Die bisherigen Träger bleiben weiterhin mittelbarer Kostenträger, da die nicht gedeckten Betriebs- und Bewirtschaftungskosten (inklusive die Leistungen des Verwaltungsamtes) über Kostenerstattungen und Verwaltungsamtsumlage ausgeglichen werden. So steht es in einer Pressemitteilung des Kirchenkreises.
Aktuell sind noch neun Kindertagesstätten in Trägerschaft von sechs Kirchengemeinden. Hier werden rund 500 Kita-Plätze vorgehalten, über 100 ...