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Kreis Altenkirchen

Synode ändert Satzung: Evangelische Kitas können an Kirchenkreis übergehen

Mit einer zukunftsweisenden Entscheidung hat die Kreissynode des Evangelischen Kirchenkreises Altenkirchen, die am Samstag per Videoschalte tagte, ein neues Miteinander ihrer kirchlichen Kindertagesstätten ermöglicht. Über die ohne Gegenstimme beschlossene Satzung für die Evangelischen Kindertageseinrichtungen des Kirchenkreises besteht fortan die Möglichkeit, dass die Kirchengemeinden ihre Trägerschaft an den Kindertagesstätten auf den Kirchenkreis übertragen.

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Die bisherigen Träger bleiben weiterhin mittelbarer Kostenträger, da die nicht gedeckten Betriebs- und Bewirtschaftungskosten (inklusive die Leistungen des Verwaltungsamtes) über Kostenerstattungen und Verwaltungsamtsumlage ausgeglichen werden. So steht es in einer Pressemitteilung des Kirchenkreises. Aktuell sind noch neun Kindertagesstätten in Trägerschaft von sechs Kirchengemeinden. Hier werden rund 500 Kita-Plätze vorgehalten, über 100 ...