In Bruchertseifen gab es Hürden wegen eines im Flächennutzungsplan ausgewiesenen Gewerbegebietes. Die Überlegungen dazu hat man jetzt abgekoppelt und wird sich in einem weiteren Verfahren der Fragestellung widmen. Sonja Roos
Hamm. Es gibt Themen, die können eine Kommune über einen sehr langen Zeitraum beschäftigen. Der Flächennutzungsplan ist so ein Thema. Bereits 2018 war die sechste Änderung des Flächennutzungsplanes vom Rat der Verbandsgemeinde (VG) Hamm beschlossen worden. Der Flächennutzungsplan wird turnusmäßig alle 15 Jahre überprüft und wenn nötig aktualisiert.
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In den Bereichen Wohnbauflächen, Gemischte Bauflächen sowie Sonderbauflächen bestand damals kaum bis nur wenig Änderungsbedarf. Anders sah es da bei den Gewerbeflächen aus. Da es im Bereich der gesamten Verbandsgemeinde nur sehr wenige Reserveflächen für Gewerbe gab, befürchtete man damals, dass potenzielle Interessenten abgeschreckt werden könnten, wenn man erst im Falle einer konkreten Anfrage aktiv wird.