Betzdorf

„Sind keine Streicheltiere“: Betzdorfer Verwaltung mahnt vor illegaler Anfütterung von Wildschweinen

Foto: dpa/Symbolfoto

Im Grünstreifen zwischen der Gregor-Wolf-Straße und dem Gelände des Hagebaumarkts in Betzdorf haben es sich seit einigen Wochen ein paar ganz besonders wilde Zeitgenossen gemütlich gemacht. Die Rede ist von rund einem Dutzend Wildschweinen, welche sich dort niedergelassen haben. „Offenbar hat falsch verstandene Tierliebe, in Form von illegaler Fütterung, zu der starken Population der Tiere am Betzdorfer Molzberg geführt“, schreibt die Verbandsgemeindeverwaltung Betzdorf-Gebhardshain in einer Pressemitteilung.

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Dass das Aufeinandertreffen von Mensch und Wild oft „nicht ganz unproblematisch“ verläuft, sei wohl hinreichend bekannt. Gerade in Situationen mit wenigen Fluchtmöglichkeiten können die Tiere sehr aggressiv und unvorhersehbar reagieren. So hätten bereits Mitarbeiter des Hagebaumarkts unliebsame Bekanntschaft mit Wildschweinen in drohender Haltung gemacht.

Gerade Bachen (weibliche Wildschweine) seien besonders aggressiv und hätten eine niedrige Hemmschwelle, wenn sie Frischlinge haben. Sie neigen dann schnell zu Angriffen, die für Menschen nicht selten sehr gefährlich enden können. Zudem seien Wildschweine dafür bekannt, dass die bei der Suche nach Nahrung gerne ganze Wiesen, Felder und Hausgärten durchpflügen. Der Schaden ist dann oft nicht unerheblich; vom Ärger ganz zu schweigen.

Zum Schutz der Bürger sollen die Wildschweine daher wieder in ihr natürliches Habitat umgesiedelt werden, teilt die Verwaltung mit. Der zuständige Jagdpächter sei informiert und bestrebt, die Tiere in den angrenzenden Wald zu leiten. Leider wurde er bereits bei seiner Arbeit behindert und musste einen ersten Umsiedlungsversuch erfolglos abbrechen.

Die Verwaltung appelliert daher eindringlich, das Füttern der Tiere sofort zu unterlassen und den zuständigen Jagdpächter bei seiner Arbeit weder zu behindern, noch zu bedrohen. „Wildschweine (und Wild im Allgemeinen) sind keine Streicheltiere!“, heißt es aus dem Rathaus. Ausdrücklich wird nochmals darauf hingewiesen, dass nach dem Landesjagdgesetz und geltender Landesverordnung sämtliches Füttern von Schalenwild strengstes verboten ist. Bei Zuwiderhandlung kann ein Bußgeld in Höhe von bis zu 5000 Euro verhängt werden.

Die Verwaltung weist außerdem darauf hin, dass das das Abladen von Schutt und Grünabfällen in diesem Grünstreifen ebenfalls strikt verboten ist. Stattdessen sollten die Abfuhrtermine des Abfallwirtschaftsbetriebs genutzt werden.