Serienauftakt: Wir beantworten die wichtigsten Fragen rund um den Urnengang am 26. Mai - Heute geht es um die Ratskandidatur
Serienauftakt: Ohne Qual durch die Kommunalwahl
Viele Kreuzchen können die Wähler im Kreis Altenkirchen am 26. Mai machen. Doch wie kann man überhaupt für einen Rat kandidieren? Darauf gibt der erste Teil unserer Serie zur Kommunalwahl Antwort. Foto: Heinz-Günter Augst
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Rheinland-Pfalz. Bürgermeisterurwahl, Wahl zum Stadt- oder Gemeinderat, Wahl zum Verbandsgemeinderat, Wahl zum Kreistag, Wahl eines neuen Landrats: Am 26. Mai sollen sich die Menschen im Land wieder mächtig ins Kreuz legen. Wie kann ich gewählt werden? Wem kann ich meine Stimme geben? Wie läuft die Wahl mit den mitunter riesigen Stimmzetteln überhaupt ab? Welche Kompetenzen haben die Räte, über die ich auch mit meiner Stimmabgabe entscheide? Fragen über Fragen, die man sich rund um die Kommunalwahl stellen kann. Damit für Sie diese Wahl nicht zur Qual wird, versuchen wir, von heute an, Ihnen in einer Serie die wichtigsten Antworten zu geben. In Zusammenarbeit mit dem Büro des Landeswahlleiters in Bad Ems haben wir für jede Folge einen Schwerpunkt ausgewählt. Starten wollen wir heute mit dem Thema Ratskandidatur.

Was muss ich tun, um für den Gemeinderat zu kandidieren? An den Kommunalwahlen können mit eigenen Listen nur Parteien und Wählergruppen als so genannte Wahlvorschlagsträger teilnehmen. Einzelbewerbungen gibt es nicht. Voraussetzung dazu ist entweder die Neugründung oder das Bestehen einer Partei oder einer Wählergruppe.

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