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Betzdorf/Kirchen

Schwieriger Fall vor dem Amtsgericht Betzdorf: Ist die gehbehinderte Freundin im Folterprozess glaubwürdig?

Von Johannes Mario Löhr

Ingo A. (alle Namen geändert) soll im März seine gehbehinderte Freundin Natascha E. brutalst in ihrer Kirchener Wohnung misshandelt haben (wir berichteten). Am ersten Verhandlungstag hatte die 35-Jährige Taten geschildert, die an Folter- und Verhörmethoden von Geheimdiensten erinnern. So soll der Angeklagte ihr abwechselnd heißes und kaltes Wasser über den Körper geschüttet haben – eine Technik, die im Fachjargon Zwangsbad genannt wird. Ferner soll er sie so massiv mit ihren Krücken sowie ihrem Rollstuhl verprügelt haben, dass sie mit mehreren schweren Verletzungen ins Kirchener Krankenhaus gebracht werden musste. Eine Rechtsmedizinerin argumentierte am Dienstag, dass die Schilderungen von Natascha E. zu ihren „abstrakt lebensbedrohlichen“ Verletzungen passen würden. Wie schon am Dienstag wurde gestern beim zweiten Verhandlungstag in Raum 508 des Betzdorfer Amtsgerichts die geplante Verhandlungszeit massiv gesprengt – Beginn jeweils 9.15 Uhr, Ende jeweils nach 18 Uhr.

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Eine Diplom-Psychologin unterstrich in ihren Ausführungen als Sachbearbeiterin, dass Natascha E. an einer Borderline-Persönlichkeitsstörung leide. Sie könne dem Gericht definitiv keine eindeutige Antwort auf die Frage liefern, ob Natascha E. in Bezug auf Ingo A. die Wahrheit gesagt habe. Es gebe sicherlich Indizien, die darauf hinweisen. Allerdings habe Natascha E. ...