Das neue Staatsangehörigkeitsgesetz gilt seit Ende Juni. Die zu erwartende Steigerung bei den Einbürgerungsanträgen ist für den Altenkirchener Landrat Peter Enders von der Verwaltung nicht zu bewältigen, ohne Personal von anderen Aufgaben abzuziehen.Foto: dpa/Fernando Gutierrez-Juarez
Seit gut zwei Monaten hat Deutschland ein neues Staatsangehörigkeitsgesetz. Dieses sieht vor, die Einbürgerung von Migranten zu erleichtern und ihnen einen schnelleren Zugang zur deutschen Staatsbürgerschaft zu ermöglichen. Mehr Anträge heißt aber auch mehr Arbeit für die Verwaltung – einen Fakt, den Landrat Peter Enders in einem Briefwechsel mit dem Mainzer Familien- und Integrationsministerium kritisch zur Sprache bringt.
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„Sie führen aus, dass das Integrationsministerium den Einbürgerungsbehörden selbstverständlich zur Seite stehe und sie bei der Umsetzung des neuen Staatsangehörigkeitsgesetzes unterstütze. Insofern beantrage ich, dass den Landkreisen durch das Land Amtshilfe in Form einer Personalgestellung geleistet wird“, so Enders in einer Antwort auf ein Schreiben von Staatssekretär Janosch Littig.
Dieser hatte ...
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