Ausschuss bringt zudem einige neue Gestaltungsvorschriften in die Satzung ein : Satzung geändert: Ruhezeiten auf dem Friedhof in Gebhardshain werden verkürzt
Ausschuss bringt zudem einige neue Gestaltungsvorschriften in die Satzung ein
Satzung geändert: Ruhezeiten auf dem Friedhof in Gebhardshain werden verkürzt
Die auf dem Friedhof in Gebhardshain bisher geltende Ruhezeit von 30 Jahren wird reduziert: bei Erdbestattungen auf 25 Jahre, bei Urnengräbern auf 20 Jahre. Elmar Hering
Die Bestattungskultur hat sich merklich gewandelt. Die meisten Menschen versterben im hohen Alter, sodass es den hinterbliebenen Ehepartnern schwer fällt, sich um das Grab zu kümmern. Hinzukommt, dass Angehörige heutzutage seltener als früher in derselben Gemeinde wohnen. In Gebhardshain will man dieser Entwicklung Rechnung tragen.
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So hat sich der Haupt- und Finanzausschuss der Ortsgemeinde in seiner jüngsten Sitzung darauf verständigt, die in der Friedhofssatzung festgelegten Ruhezeiten an die geänderten Normen anzupassen. Die Beschlussempfehlung an den Gemeinderat sieht folgende Änderungen vor: Während bisher eine Ruhezeit von 30 Jahren für den gesamten Friedhof galt, soll diese bei Erdbestattungen nun auf 25 Jahre, bei Urnenbestattungen auf 20 Jahre reduziert werden.