Lutz Nink, Leiter des Landesbetriebs Mobilität (LBM) in Diez, verdeutlicht ausführlich, warum das so schwierig mit der Planung eines Radweges ist: „Die Situation in Mecklenburg-Vorpommern kann nicht mit der im Westerwald beziehungsweise Siegerland verglichen werden. Das Bundesland ist ja bekanntlich flach und dünn besiedelt. Wir leben in einer wunderschönen Mittelgebirgslandschaft mit zum Teil sehr engen Kerbtälern, die dazu überwiegend mit ausgewiesenen Schutzgebieten (FFH und Vogelschutz et cetera) belegt sind. Folglich liegt es in der Natur der Sache, dass es an der Sieg unlängst schwerer ist, einen Radweg zu planen und zu bauen. Wenn sie in meterhohe Felsböschungen eingreifen müssen, tut ein Zwei-Meter-Grünstreifen zwischen Straße und Radweg schon sehr weh, vor allem dem Steuerzahler.“
Nink verdeutlicht auch die Rechtslage zum Bau von Radwegen an klassifizierten Straßen: „In den einschlägigen Straßengesetzen (Bundesfernstraßengesetz/Landesstraßengesetz) ist definiert, dass ein Radweg Bestandteil der zugehörigen klassifizierten Straße (Bundes-/Landes- oder Kreisstraße) ist. Das setzt natürlich voraus, dass der Radweg auch baulich im Zusammenhang mit der jeweiligen Straße steht. Der LBM ist zuständig für die Planung, den Bau und die Unterhaltung dieses klassifizierten Straßennetzes inklusive zugehöriger Radwege. Verläuft ein Radweg abseits von Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen, verliert der LBM die Zuständigkeit und darf (!) solche Radwege weder planen noch bauen. Es gibt ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Koblenz zum Lahnradweg. Genau dort ist seinerzeit durch den LBM Diez abseits von vorhandenen Kreisstraßen ein Stück Lahnradweg als zur Kreisstraße zugehörig geplant und ins Planfeststellungsverfahren gegeben worden. Gegen den Beschluss wurde erfolgreich Klage erhoben. Das Gericht hat ganz einfach festgestellt, dass der LBM hier keine Zuständigkeit hatte. Das bedeutet, dass für abseits verlaufende Radwege eben nicht der LBM sondern die betroffenen Kommunen, Verbandsgemeinden oder Kreise zuständig sind. Genau aus diesem Grund wird der abseits des klassifizierten Netzes verlaufende Siegtal-Radwegeabschnitt zwischen Etzbach und Pirzenthal nicht durch den LBM, sondern durch den Kreis Altenkirchen geplant. Den Kommunen steht es frei, Radwege zu planen, wo sie wollen.“
Das Bundesfernstraßengesetz, so Nink, gelte auch in Mecklenburg-Vorpommern. Deren Landesstraßengesetz kenne er nicht. Der LBM-Chef wird in Richtung Wäschenbach deutlich: „Grundsätzlich sollte man von einem erfahrenen Landtagsabgeordneten erwarten, dass er diese gesetzlichen Regelungen beziehungsweise die aufgeführten Zusammenhänge kennt. Wenn er sich wehren möchte, muss er sich für eine andere gesetzliche Grundlage einsetzen. Dazu hat er als Landtagsabgeordneter die Möglichkeit. Wir als LBM Diez müssen uns an das halten, was uns der Gesetzgeber vorschreibt, zumal es ja wie beschrieben höchstrichterlich bestätigt ist.“ an