Wer den Streit in Herdorf vom Zaun brach, konnte letztlich nicht ermittelt werden
Prügelei in Asylunterkunft: Gericht stellt das Verfahren ein
dpa/Symbolfoto

„Was Sie in ihrer Heimat erlebt haben, können sich die wenigsten im Saal vorstellen“, gestand Richter Tim Hartmann gestern am Betzdorfer Amtsgericht dem 26 Jahre alten Angeklagten zu. Beim Versuch zu erklären, dass nicht er eine handgreifliche Auseinandersetzung in einer Herdorfer Asylunterkunft angefangen hatte, riss der junge Mann mit afghanischer Staatsangehörigkeit kurz einen Teil seines bisherigen Lebenswegs an.

Lesezeit 2 Minuten
Das Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung wurde letztlich eingestellt. Der Vorfall aber, der kein Einzelfall sein dürfte, wirft Fragen hinsichtlich der Sicherheit von Asylsuchenden auf, deren unterschiedliche Herkunft und Religionszugehörigkeit nicht selten zu Reibungen in den Gemeinschaftsunterkünften führt.

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