37-jähriger Afghane zudem wegen Geiselnahme und sexueller Nötigung verurteilt
Prozess um Betzdorfer Geiselnahme: Gericht hat Urteil getroffen

Zu vier und zu weiteren sechs Jahren Haft hat die 6. Strafkammer des Koblenzer Landgerichts den 37-jährigen Afghanen verurteilt, der bis zu seiner Verhaftung in Betzdorf gewohnt hat. Obwohl einige Anklagepunkte im Lauf der mehrtägigen Verhandlung eingestellt wurden, blieben in den Augen des Gerichts genug Delikte für das Strafmaß von zehn Jahren übrig: Der Angeklagte wurde wegen Geiselnahme, Drogenhandels und sexueller Nötigung verurteilt.

Die Kammer unter Richter Andreas Bendel sprach die vier Jahre unter anderem wegen Nötigung, gefährlicher Körperverletzung, Freiheitsberaubung und Geiselnahme aus. Das Gericht ist überzeugt, dass der Mann seine Ex-Ehefrau 2017 mit einer Eisenstange auf den Kopf geschlagen hat, eventuell benutzte er weitere Schlagwaffen.

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