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Kreis Altenkirchen

Polizei kontrolliert im AK-Land schärfere Corona-Regeln

Von Markus Kratzer
Auch in der Fußgängerzone in Betzdorf gilt seit gestern zunächst bis zum 12. März zwischen 5 und 21 Uhr Maskenpflicht. Diese Maßnahme ist Teil eines Konzepts, mit dem der Kreis Altenkirchen die hohe Inzidenz eindämmen will.  Foto: Andreas Neuser
Auch in der Fußgängerzone in Betzdorf gilt seit gestern zunächst bis zum 12. März zwischen 5 und 21 Uhr Maskenpflicht. Diese Maßnahme ist Teil eines Konzepts, mit dem der Kreis Altenkirchen die hohe Inzidenz eindämmen will. Foto: Andreas Neuser

Seit dem gestrigen Donnerstag gilt eine Allgemeinverfügung des Kreises, die die Corona-Regeln im AK-Land deutlich verschärft. Eckpunkte der neuen Bestimmungen sind eine nächtliche Ausgangssperre zwischen 21 Uhr und 5 Uhr, eine Maskenpflicht in Fußgängerzonen zwischen 5 und 21 Uhr, die Aussetzung des Präsenzunterrichts an Grundschulen sowie eine eingeschränkte Besuchsmöglichkeit in Pflegeeinrichtungen (die RZ berichtete). Bis einschließlich Freitag, 12. März, ist diese Verfügung gültig. Auf Anfrage unserer Zeitung hat die Kreisverwaltung wichtige Aspekte rund um die neuen Regeln skizziert.

Lesezeit: 2 Minuten
Warum gelten im AK-Land andere Regeln als in Nachbarkreisen? Paragraf 23 der 16. Corona-Bekämpfungsverordnung für Rheinland-Pfalz regelt, dass Landkreise, deren Sieben-Tage-Inzidenz an mehr als drei Tagen in Folge diese 100er-Marke überschreitet, in Abstimmung mit dem Landesgesundheitsministerium und gegebenenfalls der Schulaufsicht Maßnahmen ergreifen muss, um dieser Entwicklung entgegenzuwirken. Maskenpflicht in Fußgängerzonen, nächtliche Ausgangssperren ...