Nach der Diagnose des Hirntods
Liegt ein Patient mit einem irreversiblen Hirnfunktionsausfall auf der Intensivstation, kommt er grundsätzlich für eine Organspende infrage. Den Hirntod müssen zwei Mediziner unabhängig voneinander diagnostizieren. Seit 2015 muss einer von ihnen Neurologe oder Neurochirurg sein, der andere eine langjährige Erfahrung bei schwersthirngeschädigten Patienten mitbringen.
Bei Kindern wird ein Kinderarzt hinzugezogen. Häufig wird als Zusatzdiagnostik ein Angio-CT oder ein EEG gemacht. Zeitgleich wird die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) kontaktiert, und es erfolgen Gespräche mit den Angehörigen, um, liegt kein Organspendeausweis vor, herauszufinden, was der Patient gewollt hätte. Die DSO ihrerseits setzt sich mit Eurotransplant in Verbindung. Dort wird ein Empfänger nach Dringlichkeit und Erfolgsaussicht ausgewählt. bc