Angeklagter hatte Dachstuhlbrand erfunden - Beim Urteil des Amtsgerichts Altenkirchen spielen auch zahlreiche Vorstrafen eine Rolle
Ohne Not den Notruf gewählt: Amtgericht Altenkirchen verurteilt 49-Jährigen zu Gefängnisstrafe

Altenkirchen. Sofort alles stehen und liegen zu lassen, den Arbeitsplatz oder die Familie zu verlassen, um Menschen in einer Notlage zur Hilfe zu eilen: Das ist für die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr selbstverständlich. Umso ärgerlicher ist es für sie, wenn ihre Hilfsbereitschaft missbraucht wird, wie es am 3. Januar, einem Sonntag, in Altenkirchen der Fall war. 35 Feuerwehrleute der Einheiten Altenkirchen und Neitersen rückten am Vormittag dieses Tages zu einem Dachstuhlbrand im Stadtgebiet, so die Mitteilung der Einsatzleitstelle in Montabaur, aus – nur um festzustellen, dass der Anrufer bewusst einen Fehlalarm ausgelöst hatte.

Lesezeit 2 Minuten
Für den 49-Jährigen hat das nun spürbar drastische Konsequenzen. Wegen des Missbrauchs von Notrufen sowie wegen Sachbeschädigung hat ihn das Amtsgericht Altenkirchen zu einer Freiheitsstrafe von fünf Monaten ohne Bewährung verurteilt, was allerdings zu einem Gutteil an seinem langen Vorstrafenregister und mehreren Bewährungsverstößen lag.

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