Speiseabfälle aus privaten Haushalten sind aus hygienischen Gründen von der Eigenkompostierung im eigenen Hausgarten auszuschließen und müssen über die Biotonne entsorgt werden. Nagetiere wie Mäuse und Ratten sowie starker Insektenbefall fördern im Weiteren auch nicht das nachbarschaftliche Miteinander.
In die Biotonne gehören daher vor allem:
•Obst- und Gemüseabfälle
•Speisereste/Tischabfälle
•überlagerte Lebensmittel ohne Verpackung, auch fleisch- und fischhaltige Abfälle
•Knochen, Knochenreste
•Eier- und Nussschalen
Selbstverständlich können auch Gartenabfälle über die Biotonne entsorgt werden, wie:
•Baum- und Strauchschnitt
•Rasenschnitt
•Laub/welke Blätter von Zim-mer- und Balkonpflanzen
•Schnittblumen
•Neophyten sowie kranke Pflan-zen und Pflanzenteile
Diese dürfen aber auch auf dem eigenen Komposthaufen entsorgt werden.
Nicht in die Biotonne gehören:
•Kehricht und Staubsauger- Beutel
•Windeln und Hygieneartikel
•Asche und Zigarettenkippen
•Plastiktüten und -folien
•Farb- oder Hochglanzpapier
•Haushaltschemikalien
•Fette und Öle
•Textilien
•Tapetenreste
•Kot und Einstreu von Kleintieren •Leder
•Holzabfälle
•Bioabfalltüten aus kompostier-barem Kunststoff oder Mais-stärke