Kreisverwaltung gibt Auskunft über neue Regeln
Neue Regelung: Was Sie über die Corona-Warnampel wissen müssen
2G, 2G-plus oder 3G: Das neue Corona-Regelwerk hat so seine Tücken. Foto: dpa
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Kreis Altenkirchen. Rheinland-Pfalz ist von der Sieben-Tage-Inzidenz als ausschließlichen Maßstab für die Veranlassung schärferer Corona-Regeln abgerückt – und nimmt damit Geimpfte und Genesene weitgehend aus der Schussbahn. Lockdown-Maßnahmen wird es – wenn überhaupt – künftig nur noch für Ungeimpfte geben. Dabei ersetzt eine „Ampel“ mit drei Warnstufen (gelb, orange, rot) die bisherigen Inzidenz-Grenzwerte.

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Unsere Zeitung hat mit Unterstützung der Kreisverwaltung die Eckpunkte der Neuregelung zusammengetragen. Schärfere Einschränkungen für Treffen im öffentlichen Raum treten in Kraft, wenn ein Landkreis mehr als drei aufeinanderfolgende Werktage in mindestens zwei der drei Kategorien als „orange“ oder „rot“ eingestuft wird, wobei Sonn- und Feiertage die Zählung nicht unterbrechen.

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