„Wir versuchen Kommunen in beide Richtungen zu beraten, also in Sachen energetische Sanierung und dazu, was man beim Erschließen von Neubaugebieten beachten kann“, sagt Bernd Kunz von der Energieagentur Rheinland-Pfalz gegenüber unserer Zeitung. Als eine einfache Möglichkeit, Neubaugebiete umweltverträglicher zu gestalten, nennt Kunz Anreizsysteme. Mit Förderprogrammen könne man auch als Ortsgemeinde die Anschaffung einer Fotovoltaikanlage oder den Einsatz sparsamer Technik attraktiver machen.
Komplizierter wird es, wenn die Gemeinde den Bauherren bestimmte Vorschriften auferlegen oder etwa den Einbau einer Ölheizung ausschließen will. Häufig scheitert dies bereits an der Bereitschaft der Gemeinden, mögliche Interessenten nicht von vorneherein einschränken und womöglich abschrecken zu wollen. „Häufig wird argumentiert, solche Vorschriften könnten das Bauen verteuern, auf der anderen Seite können Energie und damit auch Geld eingespart werden“, sagt Kunz.
Doch es ist möglich, bestimmte Heizungsanlagen durchzusetzen. Eine einfache Lösung biete sich an, wenn die Gemeinde Eigentümer und damit Verkäufer der Grundstücke ist. „Dann können in den notariellen Kaufverträgen bestimmte Heizungsarten, Fotovoltaikanlagen oder Begrünung festgehalten werden“, sagt Kunz. Das Baugesetzbuch sehe zudem städtebauliche Verträge vor. So schreibt etwa die nordhessische Stadt Baunatal vor, dass bei einem Bauvorhaben mindestens eine Anlage wie eine Solar-, Fotovoltaikanlage oder eine Pelletheizung eingebaut wird. Eine weitere Möglichkeit wäre eine Regelung im Bebauungsplan, hier seien die rechtlichen Hürden jedoch hoch, so Kunz.
Dabei hält das Baugesetzbuch deutlich fest, dass die Bauleitplanung die Belange des Umweltschutzes und die Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame Nutzung von Energie zu berücksichtigen hat. „Obwohl die Regelungen auf den ersten Blick sehr eindeutig sind, ist es tatsächlich nicht so einfach. Die Regelungen im Bebauungsplan müssen verhältnismäßig sein, das heißt, die vorgeschriebenen Maßnahmen müssen ohne einen zu großen Aufwand im Vergleich mit anderen Bebauungsplänen erfüllbar sein“, erklärt Kunz.
Die Gemeinde hat also zahlreiche Möglichkeiten, bestimmte Heizungsformen und eventuell Fotovoltaikanlagen auf den Dächern vorzuschreiben. Ein Verweis auf die Einsparmöglichkeiten und mögliche Zuschüsse für den potenziellen Käufer können die Akzeptanz solcher Regelungen erhöhen und bei der Vermarktung der Bauplätze helfen, rät Kunz. phl