Freizügige Kinderfotos: Prozess wird eingestellt
Nacktbilder als Bezahlung? Für Amtsgericht Altenkirchen lässt sich Nötigung nicht belegen

Altenkirchen. Was sich im Oktober 2020 wohl genau in den Chatverläufen dreier junger Menschen zugetragen hat und ob seine Nachrichten einem heute 20-Jährigen zur Last gelegt werden können, wurde vor dem Altenkirchener Amtsgericht verhandelt.

Lesezeit 2 Minuten
Zu verantworten hatte sich ein seinerzeit 18-Jähriger, der über die Messengerapp „Snapchat“ mit einem Mädchen, damals 13 Jahre alt, in Kontakt gewesen sei. Am 21. Oktober habe das Kind ihn um Zigaretten gebeten, woraufhin er als „Bezahlung“ Nacktbilder verlangt habe.

Top-News aus der Region