Hoffnungsschimmer im Lockdown für den Einzelhandel? Heimische Werbegemeinschaften setzen auf kreative Lösungen
Nachgefragt im Kreis Altenkirchen: Kunden können Hol- und Bringdienste nutzen
Die Eingangstür bleibt zu, der Service geht weiter: Dieses Prinzip gilt auch bei diesem Schuhgeschäft in Flammersfeld. Foto: Heinz-Günter Augst
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Kreis Altenkirchen. Was geht und was geht nicht im harten Shutdown? Eines ist klar: Seit Mittwoch sind (fast) alle Läden – mit Ausnahme von Geschäften mit Lebensmitteln und anderen Waren des täglichen Bedarfs – zu. Für viele Einzelhändler ist dies im Vorweihnachtsgeschäft ein schwerer Schlag ins Kontor; nicht wenige bangen nach der erneuten zwangsweisen Schließung in der Pandemie um ihre Existenz. Aber müssen die Geschäfte wirklich komplett dicht machen – oder gibt es für sie womöglich alternative Wege, ihre Waren an den Kunden zu bringen, etwa durch Abhol- oder Lieferdienste wie in der Gastronomie?

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Wolfgang Märker, Leiter des Ordnungsamts in der Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf, hat die jüngste Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes von Berufs wegen natürlich genauestens studiert. Er sagt: „Nach Gesetzeslage sind Abhol- und Lieferdienste grundsätzlich für jede Form des Einzelhandels erlaubt.

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