Wer mit ins Trauzimmer darf - Corona stellt die Standesämter vor einige Herausforderungen : Nachgefragt bei den Standesämtern im Kreis Altenkirchen: „Ja, ich will“ – mit oder ohne Mundschutz ?
Wer mit ins Trauzimmer darf - Corona stellt die Standesämter vor einige Herausforderungen
Nachgefragt bei den Standesämtern im Kreis Altenkirchen: „Ja, ich will“ – mit oder ohne Mundschutz ?
Trauung in Corona-Zeiten: Frank und Melanie Groos aus Alsdorf mit Standesbeamtin Claudia Pirec in Betzorf. Die Regelungen, wie die Zeremonie unter den bestehenden Auflagen stattfinden kann, sind in den Verbandsgemeinden im Kreis unterschiedlich. Foto: Markus Döring Markus Döring
Kreis Altenkirchen. Das neue Jahr hat gerade begonnen, und das Leben geht trotz Corona weiter – wenn auch in vieler Hinsicht anders als gewohnt. Das betrifft zum Beispiel das Thema Eheschließungen. Unspektakulär, mit Maske und im sehr überschaubaren Kreis – so sahen die meisten Hochzeiten im Jahr 2020 aus. Ausgelassene Partys mit vielen Freunden und Verwandten? Nicht möglich. So manches Paar verschob den großen Tag deshalb lieber. Und so könnte 2021 das Jahr der Nachholfeiern werden, in dem eine Hochzeit die nächste jagt.
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Dazu müsste sich die Corona-Lage freilich erst mal entspannen. Es gibt jedoch auch Paare, die mit dem Ja-Wort nicht länger warten wollen. Für sie gibt es allerdings derzeit einiges zu beachten, denn laut der 15. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz (CoBeLVO) darf bei standesamtlichen Trauungen nur ein begrenzter Personenkreis teilnehmen: Neben den Eheschließenden, dem Standesbeamten, zwei Trauzeugen sowie eventuell notwendige ...