Auch die heimische Bundestagsabgeordnete Sandra Weeser (FDP) hat an SGD-Präsident Dr. Ulrich Kleemann geschrieben und um eine „wohlwollende Prüfung des Falls“ gebeten. Doch daraus oder aus dem von Kirchens VG-Chef Maik Köhler und Landrat Peter Enders geforderten Gespräch mit allen Beteiligten dürfte nichts werden.
Auf RZ-Anfrage heißt es gestern seitens der SGD, es bestehe „aktuell eigentlich kein Gesprächsbedarf“. Vielmehr sei „der Betreiber nach wie vor in der Bringschuld, die für eine Genehmigung erforderlichen Unterlagen vorzulegen“. Und weiter: „Schließlich wird schon seit geraumer Zeit über die Genehmigungsfähigkeit der Waschanlage beraten, um dem Betreiber die Möglichkeit zu lassen, den Betrieb der Waschanlage fortzuführen.
Eindeutige Rechtsverstöße sowie die gesetzlichen Regelungen bezüglich des Immissionsschutzes können dabei aber nicht außen vor gelassen werden. Der Tankstellenbetreiber selbst muss noch immer die erforderlichen Unterlagen einreichen.“ Es gebe „erhebliche Bedenken, dass die Waschanlage, wie sie jetzt besteht, die Belange des Immissionsschutzes und die Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse wahrt.
Ein wohngebietskonformer Betrieb würde eine zeitliche Beschränkung, eine Beschränkung der Anzahl der Waschvorgänge sowie ggf. Maßnahmen wie eine Schallschutzwand erforderlich machen“. Die Anlage könne im bestehenden Zustand nicht genehmigt werden. sel