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Mudersbach

Nachbarschaftsstreit: Esso-Tankstelle an der B 62 bangt um ihre Existenz

Von Peter Seel
Walter „Wallo“ Hering und sein Sohn Tim, denen die Esso-Tankstelle in Mudersbach gehört: Sie sehen ihr Unternehmen in der Existenz bedroht, weil die SGD Nord die Waschanlage schließen will, an der hier schon seit 20 Jahren Autos gewaschen werden. Nur vom Benzinverkauf und dem Tankstellenshop, sagt „Wallo“, kann man von einer „Tanke“ heutzutage nicht mehr leben.
Walter „Wallo“ Hering und sein Sohn Tim, denen die Esso-Tankstelle in Mudersbach gehört: Sie sehen ihr Unternehmen in der Existenz bedroht, weil die SGD Nord die Waschanlage schließen will, an der hier schon seit 20 Jahren Autos gewaschen werden. Nur vom Benzinverkauf und dem Tankstellenshop, sagt „Wallo“, kann man von einer „Tanke“ heutzutage nicht mehr leben. Foto: Markus Döring

Die Esso-Tankstelle an der Hauptstraße (B 62) ist aus Mudersbach nicht wegzudenken. Nun ist sie nach Angaben ihres Besitzers Walter „Wallo“ Hering in der Existenz bedroht, da die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD Nord) und ein Nachbar die Waschstraße der „Tanke“ schließen lassen wollen. Ohne diese aber, so „Wallo“, lohne sich der Betrieb nicht; allein von Shop und Benzinverkauf könne so ein Unternehmen heutzutage nicht mehr leben.

Lesezeit: 4 Minuten
Per Post hat die Kreisverwaltung Altenkirchen den Tankstelleninhaber Mitte Mai dazu aufgefordert, seine Waschanlage zu schließen. Damit folge man einer Verfügung der SGD, die umzusetzen sei. Da der Streit mit dem Nachbarn um die Waschanlage bereits seit Jahren schwelt, hat „Wallo“ einen Rechtsanwalt eingeschaltet. Es geht dabei laut Tankstelleninhaber auch um ...
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SGD: „Kein Gesprächsbedarf, Betreiber in der Bringschuld, Anlage so nicht genehmigungsfähig“

Auch die heimische Bundestagsabgeordnete Sandra Weeser (FDP) hat an SGD-Präsident Dr. Ulrich Kleemann geschrieben und um eine „wohlwollende Prüfung des Falls“ gebeten. Doch daraus oder aus dem von Kirchens VG-Chef Maik Köhler und Landrat Peter Enders geforderten Gespräch mit allen Beteiligten dürfte nichts werden.

Auf RZ-Anfrage heißt es gestern seitens der SGD, es bestehe „aktuell eigentlich kein Gesprächsbedarf“. Vielmehr sei „der Betreiber nach wie vor in der Bringschuld, die für eine Genehmigung erforderlichen Unterlagen vorzulegen“. Und weiter: „Schließlich wird schon seit geraumer Zeit über die Genehmigungsfähigkeit der Waschanlage beraten, um dem Betreiber die Möglichkeit zu lassen, den Betrieb der Waschanlage fortzuführen.

Eindeutige Rechtsverstöße sowie die gesetzlichen Regelungen bezüglich des Immissionsschutzes können dabei aber nicht außen vor gelassen werden. Der Tankstellenbetreiber selbst muss noch immer die erforderlichen Unterlagen einreichen.“ Es gebe „erhebliche Bedenken, dass die Waschanlage, wie sie jetzt besteht, die Belange des Immissionsschutzes und die Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse wahrt.

Ein wohngebietskonformer Betrieb würde eine zeitliche Beschränkung, eine Beschränkung der Anzahl der Waschvorgänge sowie ggf. Maßnahmen wie eine Schallschutzwand erforderlich machen“. Die Anlage könne im bestehenden Zustand nicht genehmigt werden. sel

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