Kreis Altenkirchen

Nach Vorfällen: Schutzmaßregeln gegen Geflügelpest im AK-Land aufgehoben

Vogelgrippe: Kreisveterinäramt hebt die Aufstallpflicht wieder auf Foto: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild

Die Kreisverwaltung Altenkirchen hat mit Wirkung vom 16. Dezember die Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Geflügelpest vom 10. November aufgehoben.

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Nach Ausbrüchen der Geflügelpest in den Nachbarkreisen Rhein-Sieg, Oberberg und Siegen-Wittgenstein waren eine Schutzzone und eine Überwachungszone mit einem Radius von zehn Kilometern festgelegt worden. Nachdem keine weiteren Ausbrüche bekannt geworden sind und die Beschränkungen im benachbarten Nordrhein-Westfalen beendet worden sind, hat auch der Kreis Altenkirchen die Schutzmaßregeln aufgehoben. red