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Kreis Altenkirchen

Nach Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Warum Sterbehilfe kein Geschäft werden darf

Von Beate Christ
Foto: Symbolfoto/dpa

Nach Klagen von Schwerkranken, Sterbehelfern und Ärzten wurde vom Bundesverfassungsgericht das bisherige Verbot der Sterbehilfe (Gesetz zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung) gekippt. Dieses Verbot verletze das Recht des Einzelnen auf selbstbestimmtes Sterben, urteilten die Karlsruher Richter. Dieses Recht schließe die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen und auf die freiwillige Hilfe Dritter zurückzugreifen. Wie wird dieses Urteil im AK-Land aufgenommen? Die RZ hörte sich um.

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„Die Freiheit des Einzelnen hört dort auf, wo die Freiheit des Anderen beginnt. Ein klein wenig teile ich die Sorge, dass mit diesem Urteil in der Konsequenz Menschen genötigt werden könnten. Und schon endet die Freiheit“, sagt Pastor Bruno Nebel von der Katholischen Kirchengemeinde St. Jakobus und Joseph in Altenkirchen. ...