Altenkirchener tötete am Ostermontag brutal seine Mutter (81) - Landgericht konstatiert Zustand der Schuldunfähigkeit
Nach Totschlag mit Hammer: 63-Jähriger muss in Psychiatrie
dpa/Symbolfoto

Er hat mehrfach brutal mit einem Hammer auf seine eigene Mutter eingeschlagen und hat anschließend siebenmal mit einem Messer in den Halsbereich der blutüberströmten Frau eingestochen. Nun hat die Dritte Strafkammer des Landgerichts Koblenz, die unter der Leitung von Richterin Raab steht, den 63-jährigen Angeklagten aus Altenkirchen zu einem dauerhaften Aufenthalt in einer Psychiatrie verurteilt.

Der stille Angeklagte, der teilweise auf Fragen der Juristen gar nicht reagiert, ist bereits seit dem Jahr 2019 an schweren Depressionen erkrankt und litt immer wieder unter Wahnvorstellungen. Teilweise habe er sogar Stimmen gehört und einen inneren Drang verspürt.

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