Plus
Altenkirchen

Nach „Spaziergängen“ in Altenkirchen: Verfahren gegen Teilnehmer eingeleitet

Von Michael Fenstermacher
Sogenannte „Montagsspaziergänge“ bleiben untersagt.  Foto: Augst
Sogenannte „Montagsspaziergänge“ bleiben untersagt. Foto: Augst

Bei der erneut unangemeldeten und ungenehmigten Kundgebung von Gegnern der Corona-Maßnahmen am Montag in Altenkirchen hat die Polizei die Personalien von 30 Teilnehmern festgestellt. Gegen sie wurden laut dem stellvertretenden Leiter der Polizeiinspektion Altenkirchen, Guido Böing, Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen des Verstoßes gegen das diese Woche geltende Verbot von als „Spaziergängen“ deklarierten Versammlungen eingeleitet.

Lesezeit: 1 Minute
Bearbeitet würden diese Verfahren bei der Kreisverwaltung Altenkirchen, die auch die entsprechende Allgemeinverfügung erlassen hat. „Die Teilnehmerzahl war diesmal schwer einzuschätzen, weil sich die Teilnehmer immer wieder in kleinere Gruppen aufgeteilt haben“, berichtet Böing im Gespräch mit der Rhein-Zeitung. Die Polizei gehe von etwa 150 bis 180 Teilnehmern aus. Wenn es auf ...